Der Marktgemeinderat beschließt die gem. Planzeichen A.6.1 festgesetzten Flächen aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes herauszunehmen. Eine Änderung des Bebauungsplanes darüber hinaus ist nicht erforderlich.
24.04.2024 - Marktgemeinderat Mering
Ö 7.28 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die gem. Planzeichen A.6.1 festgesetzten Flächen aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes herauszunehmen. Eine Änderung des Bebauungsplanes darüber hinaus ist nicht erforderlich.