Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung dahingehen rechtsredaktionell zu ändern, dass die Festsetzung unter § 11 Abs. 1 Nr. 9 entfällt.
24.04.2024 - Marktgemeinderat Mering
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung dahingehen rechtsredaktionell zu ändern, dass die Festsetzung unter § 11 Abs. 1 Nr. 9 entfällt.