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Marktgemeinderatssitzung vom 06.07.2023

Veröffentlicht am 11. Juli 2023 Autor: Heike Scherer

Eröffnung der Sitzung

Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 21, später 24 Marktgemeinderäte anwesend, außerdem nahmen Herr Mayr, Herr Neumeir, Herr Lichtenstern von der Verwaltung sowie Herr Griechbaum von Büro OPLA, Herr Rechtsanwalt Pfahl, Herr Pehl von der Firma Bekon und Herr Blasi von den 3+Architekten teil.

Genehmigung der Niederschrift vom 25.05.23

Die Niederschrift über die Marktgemeinderatssitzung vom 25.05.23 wurde mit 21:0 Stimmen genehmigt.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des MGR: Erneuerung der Wasserleitung im Liebigring.

Die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung im Liebigring wurden an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Heisserer vergeben.

Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“ – Satzungsbeschluss

Die Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“ wurde am 24.02.22 beschlossen und am 17.11.22 gebilligt. Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgte zwischen 08.12.22 und 20.01.23. Die Anregungen und Stellungnahmen wurden in der Sitzung vom 23.02.23 behandelt, für einen Satzungsbeschluss fehlte die Eintragung der Dienstbarkeit ins Grundbuch, um die externe Ausgleichsfläche und die hierauf umzusetzenden Maßnahmen konkret zu sichern. Am 05.06.23 wurde die Dienstbarkeit notariell beurkundet und der Verwaltung vorgelegt. Mit 17:4 Stimmen beschloss der MGR die von der Arnold Consult AG ausgearbeitete Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“ in der Fassung vom 23.02.22 bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (Teil A) und Begründung (Teil B) mit Änderungen als Satzung und beauftragte die Verwaltung mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung.

Bebauungsplan Nr. 81 „Bei der Samerkapelle“ – Aufhebungsbeschluss

Es ist geplant, den Bebauungsplan zu teilen in zwei Pläne: der nördliche Bereich ist ohne kurzfristigen Veränderungsdruck und der südliche Bereich besteht aus Wohnbebauung im Bestand und einer noch zu bebauenden Fläche. Der Vorteil ist, dass zeitlich unterschiedlich, je nach Lage und Erkenntnisstand in Ruhe reagiert werden kann. Herr Griechbaum vom Büro OPLA in Augsburg stellte dem MGR die beiden Pläne vor, Herr Pfahl sprach noch die kritischen Emissionen von der BayWA auf die südliche Wohnbebauung an. Mit 23:0 Stimmen beschloss der MGR die Aufhebung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81„Bei der Samerkapelle“.

Bebauungsplan Nr. 81 „Bei der Samerkapelle“ - Aufhebung der Veränderungssperre

Mit 23:0 Stimmen beschloss der MGR gemäß §§14, 16 und 17 Abs. 4 BauGB die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre vom 22.09.22 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Bei der Samerkapelle“. Der beigefügter Satzungsentwurf in der Entwurffassung vom 29.06.23 ist Bestandteil des Beschlusses.

Bebauungsplan Nr. 81 „Bei der Samerkapelle“ – Aufstellungsbeschluss

Der MGR beschloss folgerichtig mit 23:0 Stimmen, für den Bereich südöstlich der Untersberger Straße (um das BayWa-Gelände) einen Bebauungsplan aufzustellen, der den Namen Nr. 81 „Bei der Samerkapelle“ erhält. Als Grundlage für den Geltungsbereich wurde der beiliegende Lageplan beschlossen. Das Büro OPLA in Augsburg wurde mit der Planung beauftragt.

Bebauungsplan Nr. 82 „Südlich des BayWA-Geländes“ – Aufstellungsbeschluss

Der MGR beschloss mit 23:0 Stimmen, für den Bereich südlich des BayWA-Geländes einen Bebauungsplan aufzustellen, der den Namen Nr. 82 „Südlich des BayWA-Geländes“ erhält. Als Grundlage für den Geltungsbereich wurde der beiliegende Lageplan beschlossen. Das Büro OPLA in Augsburg wurde mit der Planung beauftragt.

Bebauungsplan Nr. 82 „Südlich des BayWA-Geländes“ – Erlass einer Veränderungssperre

Der MGR beschloss zur Plansicherheit für den künftigen Planbereich aufgrund der §§14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. Art. 23 Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 82 „Südlich des BayWA-Geländes“.

Kostenentwicklung der Freianlage an der Kindertagesstätte „Am Mühlanger“

Herr Blasi vom Architekturbüro 3+ referierte über die notwendigen Änderungen und Kostenentwicklungen. Nach Vorgesprächen mit dem Kreisjugendamt und der Regierung von Schwaben ist geplant, für „Notfälle“ – pro Krippe sind normalerweise nur 12 Kinder zulässig - die Raumgrößen der Krippenräume zu erhöhen. Die Erhöhung auf 40 qm bedingt Mehrkosten von 75.000 Euro.

Außerdem ist eine Änderung bei der Heizungsanlage nötig. Statt Grundwasserwärmepumpe muss aufgrund des Mangangehaltes im Boden auf „Erdkörbe“ gewechselt werden, so dass die Kosten auf 82.500 Euro ansteigen, es sind Mehrkosten von 18.500 Euro. Bei den Außenanlagen ergeben sich Mehrkosten von 101.600,10 Euro netto, 120.904,00 Euro brutto, wenn alle Maßnahmen durchgeführt werden. Das Geländeniveau muss um 75 cm aufgefüllt und eine Stützmauer an der Ostseite errichtet werden. Obwohl es für Außenanlagen keine Vorschriften für Schallschutz gibt, empfiehlt sich, wegen der Schreinerei und des angrenzenden Gewerbes eine Schallschutzmauer im Norden und Süden zu errichten. Aufgrund des Konzeptes des Trägers wird auch die Küche teurer. Weitere Mehrkosten ergeben sich durch die vom Landratsamt Aichach-Friedberg geforderte Brandwarnanlage. Die Kosten der Kindertagesstätte belaufen sich laut Herrn Blasi auf 8,8 Mio. Euro, die Mehrkosten im Vergleich zur Vorstellung im September 2022 betragen 92.000 Euro brutto. Mit 20:4 Stimmen beschloss der MGR, nur im Süden eine Schallschutzmauer errichten zu lassen. Mit 23:1 Stimmen beschloss der MGR, die Gruppengröße für eventuelle Notfälle auf 14 Kinder mit den anfallenden Mehrkosten von 75.000 Euro brutto zu erhöhen.

Städtefreundschaft Karmi’el – Auslandsreise

Der Sportbeauftragte Avi Gisberg hatte beim Israeltag die Einladung des Bürgermeisters Moshe Kuninski für das Jubiläums-Tanzfestival überreicht und eine Delegation von bis zu sechs Personen vom 30.07. bis 04.08. eingeladen. Es reisen Erster Bürgermeister Florian Mayer, MGR Michael Metz, Jochen Hartmann und die Redakteurin der Friedberger Allgemeinen Eva Weizenegger. Beim Gespräch mit der ARGE Städtefreundschaft Mering-Karmiel werden die zwei weiteren Reisemitglieder festgelegt. Die Zimmer bezahlt die Stadt Karmiel. Mit 23:1 Stimmen genehmigte der MGR zur Förderung und Intensivierung der Städtefreundschaft zwischen Mering und Karmiel die Auslandsreise für eine Delegation von bis zu sechs Personen und die Übernahme der Reisekosten.

Kindertageseinrichtungen: Anpassung der Verpflegungspauschale vom 01.09.22

Die Caterer Mödl und Forster erhöhen die Preise. Die Gemeinde zahlt weiterhin pro Kind und Monat einen Zuschuss von 10 Euro. Mit 22:2 Stimmen beschloss der MGR, die Verpflegungspauschale für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr zum 01.09.22 auf 74,90 Euro und für Kinder über 3 Jahre auf 77,18 Euro zu erhöhen und beauftragte die Verwaltung, die Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Mering anzupassen. Im Jahr 2024 ist die Verpflegungspauschale neu zu berechnen.

Kindertageseinrichtungen: Änderung der Gebührensatzung – Anpassung der Verpflegungspauschale § 5 Nr. 4 und Nr. 5

Mit 23:1 Stimmen beschloss der MGR, die Gebührensatzung GS/KITAS bei § 5 Nr. 4 und 5 zum 01.09.23 zu ändern und einen höheren Gebührensatz festzulegen.

Bayerisches Kommunalgliederungsgesetz: Zustimmung zur Entlassung der Gemeinde Schmiechen aus der Verwaltungsgemeinschaft Mering

Die Gemeinde Schmiechen hatte am 06.03.23 beschlossen, aus der Verwaltungsgemeinschaft Mering auszutreten und eine Verwaltungsgemeinschaft mit Merching zu bilden. Nur die Gemeinde Steindorf und Mering würden dann noch verbleiben. Es ist eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit für die verbleibende Verwaltung der Marktgemeinde Mering nötig, letztendlich entscheidet aber der Landtag darüber. Aus allen Fraktionen wurde eine Zustimmung kritisch gesehen. Es wurde zum Beispiel eine Zersplitterung des Verwaltungszentrums und eine größere Abhängigkeit von Externen, auch eine Gefährdung der Personalsituation befürchtet. Mit 11:13 Stimmen beschloss der MGR, der Gemeinde Schmiechen die Zustimmung zum Austritt aus der Verwaltungsgemeinschaft zu versagen.

Bekanntgaben

Die Regierung von Schwaben gab bekannt, dass im Ankerzentrum künftig auch LGBTQI*-Geflüchtete, also queere Menschen, die in ihrer Heimat verfolgt werden, untergebracht werden.

Anfragen

Der Jahresbericht der Meringer Bücherei für 2022 wurde als umfangreiches Dokument über die dort stattfindenden Ereignisse gesehen.

Falls Handlungsbedarf aufgrund der Bekanntgabe für die Asylkoordinatorin besteht, kann sie an den Kreistag verwiesen werden.

Am 9.7. findet das Sommerfest der evangelischen Johanneskirche ab 10.30 Uhr statt.

Es wurde bezüglich einer Hundetoilette am Marienplatz und der Lärmschutzwand am Sudentenring angefragt.

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