Marktgemeinderatssitzung vom 25.01.2024
1. Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 19, später 21 Marktgemeinderäte anwesend. Außerdem nahmen Herr Hirner, Herr Bordon, Herr Lichtenstern, Herr Neumeir, Frau Lidl von der Verwaltung, Frau Finkel und Herr Kaufmann vom Planungsbüro „toponauten“, Frau Hacker vom Büro Dragomir und Herr Röhm teil
2. Genehmigung der Niederschrift vom 14.12.2023
Das Protokoll wurde mit 19:0 Stimmen genehmigt.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 14.12.2023
Der MGR beschloss die Vergabe der Planungsleistungen für die technische Ausrüstung der KiTa St. Afra an das Ingenieurbüro Scheel in Friedberg.
4. Neugestaltung der Ortsmitte – aktualisierte Kostenberechnung
Erster Bürgermeister Florian Mayer stellte klar, dass der Marktplatz nicht umgebaut, sondern nur der Verkehrsraum neugestaltet wird. Ziele sind die Steigerung der Verkehrssicherheit, der Aufenthaltsqualität und eine Verkehrsberuhigung. Am 27.07.2023 stellten die „toponauten“ die Kostenberechnung für die Neugestaltung der Ortsmitte vor, die sich auf 1.628.652,23 Euro belief. Die aktualisierte Kostenberechnung vom 15.01.2024 liegt bei 2.193.911,06 Euro. Das bedeutet eine Kostenmehrung von 565.258,83 Euro, was durch Mengenanpassungen und Preissteigerungen, aber auch durch vorausschauende Zukunftsinvestitionen bedingt ist. Die Summe für Mengenanpassungen und Preissteigerungen liegt bei 258.840,18 Euro, die für Mehrwert- und Zukunftsinvestitionen bei 306.418,65 Euro. Letztere sind zusätzliche Arbeiten vor allem im Bereich der Bausparten, die anfänglich nicht Teil der Planung waren, sich nun aber als notwendig herausstellen.
4.1. Mengenanpassungen und Preissteigerungen:
Die Kosten für die Freianlagen sind um 213.471,94 Euro teurer und liegen bei 1.353.185,22 Euro, die Kosten für die Verkehrsanlagen sind um 45.368,24 Euro teurer und liegen bei 534.307,19 Euro. Aushub und Entsorgung werden teurer, weil die Aushubtiefen größer gewählt werden müssen und die Bodenqualität schlechter ausfiel als angenommen. Bei Barfußrinne, Maibaumständer, Baumrigolen und Sitzgelegenheiten sind die Preise gestiegen.
4.2. Weitere Anforderungen und vorausschauende Zukunftsinvestitionen
a- Sanierung der Straßenbeleuchtung aufgrund der zehnjährigen Aufgrabungssperre 62.912,15 Euro
b- Zusätzliche Entwässerungsrinnen in Herzog-Wilhelm-Straße, Amtmannberg und Frauenberg für mehr Schutz vor Starkregenereignissen 26.991,17 Euro
c- Wiederverwendung von Baustoffen an anderer Stelle durch Lagerung im Bauhof 13.048,62 Euro
d- Herstellung eines Leerrohrsystems wegen der Aufgrabungssperre 49.035,90 Euro
e- Einbau von Pollerenergiesäulen zur Erleichterung und Sicherstellung der Energieversorgung bei Veranstaltungen 64.633,41 Euro
f- Flächendeckende Ausweitung des Blindenleitsystems auf die Nebenstraßen 19.182,92 Euro
g- Verwendung etablierter Vegetationssubstrate 15.746,91 Euro
h- Vergrößerung des Geltungsbereichs um 34 qm 25.659,78 Euro
i- Unter Vorbehalt gestellte Positionen 8.259,92 Euro
j- Ggf. anfallende Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Regiearbeiten 20.947,87 Euro
4.3. Die Regierung von Schwaben hat im Rahmen einer Projektförderung Zuwendungen über 864.000 Euro mit Bescheid vom 29.12.2023 bewilligt.
4.4. Zeitplan nach der Ausschreibung vom 15.01.2024
12.2. Submission
4.3. Sondersitzung des MGR zur Vergabe
April Vollsperrung und Baubeginn
20.12. Fertigstellung der Oberflächen, Gehweg- und Straßenbereiche
25.4.2025 Fertigstellung der Gesamtmaßnahme
4.5. Die Erneuerung der Wasserleitung wird mit ausgeschrieben und umgesetzt. Die Kosten belaufen sich auf netto 178.666,23 Euro.
Mit 17:4 Stimmen nahm der MGR die aktuelle Kostenaufstellung für die Gesamtmaßnahme zur Kenntnis und beschloss die aufgeführten Mehrwertinvestitionen unter a-j durchführen zu lassen. Mit 16:5 Stimmen beauftragte der MGR die Verwaltung mit der Vergabe der beschlossenen Leistungen, sofern die Gesamtkosten in der Ausschreibung nicht überschritten werden. Im Falle der Überschreitung muss der MGR die Vergabe erneut zur Beschlussfassung bekommen.
5. Richtlinie über die Organisation der Meringer Partnerschaftskomitees
Bereits am 26.10.2023 hatte der MGR sich damit befasst, als es um die Wiedereinrichtung eines Komitees für die Betreuung der Städtepartnerschaft mit Ambérieu ging. Gespräche mit dem neuen Komitee-Vorsitzenden Jochen Hartmann und den Fraktionen führten zur aktuell vorliegenden finalen Fassung der Richtlinie über die Organisation der Meringer Partnerschaftskomitees, die auch die Städtefreundschaft mit Karmiel umfasst. Mit 17:3 Stimmen nahm der MGR von der vorgelegten aktualisierten Fassung der Richtlinie über die Organisation der Meringer Partnerschaftskomitees (Städtefreundschaft Mering-Ambérieu, Städtefreundschaft Mering-Karmiel) in der Fassung vom 16.12.2023 Kenntnis, beschloss drei redaktionelle Änderungen und stimmte der Einrichtung beider Partnerschaftskomitees zu.
6. Hundesteuersatzung des Marktes Mering; Änderung §2 Steuerfreiheit, §5 Steuermaßstab, §6 Steuerermäßigungen, §10 Fälligkeit der Steuer
Die am 14.12.2023 angefragten Punkte wurden bereinigt und ein Neuerlass der Satzung vorbereitet. Die neue Satzung enthält eine Steuerbefreiung für Therapiehunde. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR den Neuerlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) im Markt Mering und wies die Verwaltung an, die Änderungen einzuarbeiten, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und rückwirkend ab 1.1.2024 in Kraft zu setzen.
7. Kindertageseinrichtungen; Änderung der Satzung für Kindertageseinrichtungen
Auf Wunsch der Einrichtungsleitungen wurde die Satzung vom 1.9.2018 angepasst, weil sich Aufnahmemodalitäten, Öffnungszeiten und Prioritäten bei der Vergabe geändert haben. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR die Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Mering zu ändern. Die Schließungszeit am Kapellenberg wird freitags auf 16 Uhr festgehalten. Die aktualisierte Satzung tritt zum 1.2.2024 in Kraft.
8. Kindertageseinrichtungen; Änderung der Gebührensatzung des Marktes Mering zum 1.9.2024
Da die Tarifentgelte für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst ab 1.3.2024 um 5,5% steigen, sollte die Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren zeitnah zum 1.9.2024 erfolgen. Mit 19:1 Stimmen beschloss der MGR, die Gebührensatzung zum 1.9.2024 bei den §5 Gebührensatz und §8 Inkrafttreten zu ändern.
9. Bekanntmachungen
Für den Workshop Kommunale Wärmeplanung ist der neue Termin im Februar vor der MGR-Sitzung.
Die Schlüsselzuweisung für Mering liegt im Jahr 2024 aufgrund der falschen Kalkulation in 2023 bei 7,2 Mio. Euro.
10. Anfragen
Es wird angefragt, ob auch die Seniorenbeauftragten zur Sitzung geladen werden können, um statt eines vorgelegten Berichtes auch einmal persönlich zu berichten. Bürgermeister Mayer informiert, dass sie im Gegensatz zu anderen Beauftragten nicht Mitglied des MGR sind und daher über weniger Informationen verfügen, sie jedoch künftig einen Zugang zum Ratsinformationssystem für den öffentlichen Sitzungsteil bekommen.
Es wird nach dem Stand der Jahresrechung 2022 angefragt. Aufgrund des neuen Systems gibt es noch massive Probleme in allen Kommunen, die mit finanz + arbeiten.
Es wird angefragt, ob die Höhe beim Baugebiet Am Mühlanger richtig ist, was Herr Lichtenstern bejaht.
Was den Glasfaserausbau betrifft, ist die Fortsetzung vom Bayernwerk neu ausgeschrieben worden.