Marktgemeinderatssitzung vom 22.02.2024

Veröffentlicht am 25. März 2024 Autor: Heike Scherer

Marktgemeinderatssitzung vom 22.02.2024

 

1.      Eröffnung der Sitzung

Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 20, später 21 Marktgemeinderäte anwesend. Außerdem nahmen Herr Lichtenstern und Frau Lidl von der Verwaltung, Herr Dehm und Frau Reis vom Büro OPLA teil.

 

2.      Genehmigung der Niederschrift vom 25.01.2024

Die Niederschrift wurde mit 20:0 Stimmen genehmigt.

 

3.      2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B 2“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange

Die Aufstellung der 2. Änderung wurde am 26.04.2023 beschlossen, der Entwurf am 27.07.2023 gebilligt, die öffentliche Auslegung fand vom 11.08. bis 22.09.2023 statt. 31 Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten, 10 hatten Anregungen, Hinweise oder Bedenken geäußert. Die Änderung dient dazu, der Firma Ludwig Ortlieb GmbH den Bau einer Gewerbehalle zur Überdachung einer bestehenden Bodenlager- und Recyclingfläche zu ermöglichen.

 

3.1.    Landratsamt Aichach-Friedberg - Bauleitplanung

Die Stelle empfiehlt ein Industriegebiet als bauliche Nutzung, da hierfür eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nötig ist und die Baugrenzen zu vermaßen. Der Markt Mering bevorzugt jedoch ein „Sonstiges Sondergebiet“ mit Zweckbestimmung Umwelttechnologie und Recycling. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlichen/fachlichen Würdigung der Verwaltung zu ändern und zu ergänzen.

 

3.2.    Landratsamt Aichach-Friedberg – Immissionsschutz

Die Stelle verweist auf die Stellungnahme des Abfallrechts und die Notwendigkeit eines Industriegebietes oder Sondergebietes. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlichen/fachlichen Würdigung der Verwaltung zu ändern und zu ergänzen.

 

3.3.    Landratsamt Aichach-Friedberg – Abfallrecht

Die Stelle erhebt Bedenken und verlangt Festlegungen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen, denn es werden gefährliche und nicht gefährliche weitestgehend ohne Einschränkungen zugelassen. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlichen/fachlichen Würdigung der Verwaltung zu ändern und zu ergänzen.

 

3.4.    Landratsamt Aichach-Friedberg – Kreisbaumeister

Der Kreisbaumeister empfiehlt Festsetzungen zur Gestaltung der Dach- und Fassadenfarben, denn gedeckte Farbtöne erleichtern die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild. Die Verwaltung merkt an, dass eine Randeingrünung mit Baumpflanzungen festgesetzt wurde und dass die Halle tiefer als die B2 liegt und somit nur 10 m Höhe wahrgenommen werden. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

 

3.5.    Landratsamt Aichach-Friedberg – Untere Naturschutzbehörde

Die Stelle bemängelt das Fehlen einer Bilanzierung der neu überformten Flächen und der neuen Ausgleichsfläche in den Antragsunterlagen und schlägt vor, für 12 Obstbäume Baumarten 2. Ordnung (Acer cumpestre und Sorbus aucuparia) für die Einbindung in das Landschaftsbild festzusetzen. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR den Bebauungsplan entsprechend der rechtlichen/fachlichen Würdigung zu ändern und zu ergänzen. Neben Apfelbäumen sollen auch Birnbäume und Baumarten 2. Ordnung gepflanzt werden.

 

3.6.    Staatliches Bauamt Augsburg

Das stattlich Bauamt hat darauf hingewiesen, dass die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen richtig dargestellt sind und die Bauverbotszone von 20 m von dem befestigten Fahrbahnrand aus eingehalten werden muss und wünscht einen asphaltierten Ausbau der Erschließungsstraße zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR den Bebauungsplan entsprechend der rechtlichen/fachlichen Würdigung zu ändern.

 

3.7.    Bayernwerk Netz GmbH

Bestand, Sicherheit und Betrieb der Anlagen dürfen nicht beeinträchtigt werden und die Trassen mit Versorgungsleitungen müssen von Bepflanzungen freigehalten werden. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern und die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

3.8.    Deutsche Telekom Technik GmbH

Die Telekom erbittet vier Monate vor Baubeginn Informationen über den Ablauf. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern und die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

3.9.    Eisenbahn – Bundesamt

Die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes darf nicht gefährdet werden. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern und die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

3.10. Deutsche Bahn AG – DB Immobilien

Die Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs dürfen nicht gefährdet und gestört werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Flächen der DB AG. Die Stelle gibt noch viele Hinweise für Bauten nahe der Bahn. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern und die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

4.      2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ – erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Mit 21:0 Stimmen billigte der MGR die vom Büro für Stadtplanung und Ortsentwicklung (OPLA) ausgearbeitete 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ in der Fassung vom 22.02.2024 mit den beschlossenen Änderungen und beauftragte die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen.

 

5.      Deckenerneuerung im Bahnhofring

Es handelt sich um eine extrem wirtschaftliche und zukunftsorientierte Maßnahme, da die Kostenverteilung teilweise auf die Spartenträger möglich ist. Die Kosten belaufen sich auf 63.029,25 Euro. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, den Auftrag für die Deckenerneuerung an die Firma Leonhard Weiss, Günzburg zu vergeben. Die Randsteine sollen ebenfalls erneuert werden.

 

6.      Baustart Neugestaltung der Ortsmitte

Die Submissionseröffnung war am 12.02.2024, der günstigste Bieter ist die Firma Leonhard Weiss, Günzburg und liegt unter den im Januar vorgestellten Ansätzen. Mit 20:1 Stimmen stellte der MGR die Unaufschiebbarkeit der Baumaßnahme „Neugestaltung Verkehrsraum Ortsmitte“ fest und beauftragte die Verwaltung mit der Vergabe während der haushaltslosen Zeit an die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG zum Bruttoangebotspreis von 2.126.913,64 Euro (für die eigentliche Maßnahme der Städtebauförderung und der Spartensanierungen). Des Weiteren ermächtigte der MGR das Marktbauamt alle während der Bauzeit notwendig werdenden weiteren Zusatzaufträge vergeben zu können.

 

7.      Kommunale Wärmeplanung: Sachstand und weiteres Vorgehen

Nach dem Bundesgesetz „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ sind die Bundesländer hierfür zuständig und haben die Aufgabe auf die Kommunen übertragen. Die abschließende Eingabe auf dem Förderportal war mit der Haushaltssperre des Bundes nicht mehr möglich. Inzwischen sind der Bayerische Städtetag und der Gemeindetag im Austausch mit der Staatsregierung. Es besteht weiterhin die Verpflichtung für Kommunen unter 100.000 Einwohnen, eine kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2028 zu erstellen. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, erst in die kommunale Wärmeplanung einzusteigen, wenn die Finanzierungsfragen und Förderbedingungen auf Landesebene geklärt sind. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Thematik dann zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

8.      Kindertageseinrichtungen: Erhöhung der Gebühren für den Hort und die Verlängerte Mittagsbetreuung

Die Gebühren wurden zuletzt im Jahr 2020 angepasst. Preise und Gehälter sind um 20 % angestiegen. Es wird eine Erhöhung in 2 Schritten um je 10 % für die Reduzierung der Defizite von der Verwaltung angeraten. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR die Erhöhung der Gebühren für Kinderhort und verlängerte Mittagsbetreuung ab 1.9.2024 auf 129 Euro bei 3-4 Stunden, auf 142 Euro bei 4-5 Stunden. Ab 1.9.2025 betragen die Gebühren 142 bzw. 156 Euro.

 

9.      Kindertageseinrichtungen: Erhöhung der Gebühren für die kurze Mittagsbetreuung

Die letzte Erhöhung fand im Jahr 2015 statt. Kosten und Gehälter sind seitdem um 26 % gestiegen. Die Erhöhung soll in 2 Schritten um je 6,50 Euro erfolgen. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, die Gebühren für die kurze Mittagsbetreuung zum Schuljahr 2024/25 auf 51,50 Euro und ab dem Schuljahr 2025/26 auf 58 Euro zu erhöhen.

 

10.  Kindertageseinrichtungen: Abschaffung des Gemeindlichen Zuschusses für die Mittagsverpflegung und Anpassung der Gebührensatzung von den Kindertageseinrichtungen des Marktes Mering

Seit dem Beschluss über die Verpflegungspauschale vom 28.07.2022 gewährte die Gemeinde einen Zuschuss von 10 Euro/Monat, wobei nur die gemeindlichen Einrichtungen den Zuschuss erhielten. Dies stellt eine Ungleichbehandlung der freien und kirchlichen Träger dar. Deshalb soll dieser Zuschuss nun gestrichen werden. Die Gebühren werden ab 1.9.2024 neu festgelegt und differieren nach Tagen und Alter. Sie sind jedoch weiterhin nicht kostendeckend, weil Kosten für Personal und Betrieb nicht umgelegt werden. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, die Gebührensatzung GS/KITAS zum 1.09.2024 bei den pauschalen Verpflegungsgebühren zu ändern. Bis zum 3. Lebensjahr betragen sie pro Monat 24,98 Euro bei 1 Tag, 39,96 Euro bei 2 Tagen, 54,94 Euro bei 3 Tagen, 69,92 Euro bei 4 Tagen und 84,90 Euro bei 5 Tagen. Ab dem 3. Lebensjahr sind die Beträge 25,44 Euro, 40,87 Euro, 56,31 Euro, 71,74 Euro und 87,18 Euro.

 

11.  Bekanntgaben

Für die Mehrzweckhalle gab es kein komplettes Sanierungskonzept. Erneuert wurden nur die Urinalanlage, zwei Türen und weitere notwendige Kleinarbeite.

 

12.  Anfragen

Am 2.3. um 15 Uhr findet eine Veranstaltung für die Demokratie von „Mering ist bunt“ statt.

Die Fairtrade-Gemeinde Mering hat sich für den Deutschen Fairtrade Preis beworben und die Abstimmung läuft noch bis 14.3.2024.

Es wurde zum Sachstand des Freibads nachgefragt. Beim Freibad wird bei 8 °C eine Bohrung zur Überprüfung des Bodens durchgeführt. Erst anschließend kann eine Entscheidung über die Wiederöffnung erfolgen.

Die Frage, wie es mit dem Seilergebäude weitergeht, hängt vom Bebauungsplan ab.
Es wurde nachgefragt, ob das Bahnhofsgebäude zum Kauf angeboten wurde, was vom Bürgermeister verneint wurde.

Zurück zur Übersicht
Keine Ergebnisse gefunden.