Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 die Einbeziehungssatzung „Flur-Nr. 1773/2, Mering – Finsterweg“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft.