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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Gewerbegebiet südlich der B2"

Veröffentlicht am 02. August 2023

Aufstellung und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 26.04.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ beschlossen und den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Sitzung am 27.07.2023 gebilligt.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“, bestehend aus der Planzeichnung (A), den textlichen Festsetzungen (B) und der Begründung (C), jeweils in der Fassung vom 27.07.2023, sowie die schalltechnische Untersuchung vom 31.01.2023, liegt im Markt Mering in der Zeit vom 11. August 2023 bis einschließlich 22. September 2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

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Begründung
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Bekanntmachung
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Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
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Planzeichnung
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Textliche Festsetzungen
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