Mering Wappen

Marktgemeinderatssitzung vom 22.09.2022

Veröffentlicht am 22. September 2022

Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 18, später 20 MGR anwesend. Herr Lichtenstern, Herr Mayr, Herr Neumeir und Frau Sepp von der Verwaltung nahmen ebenfalls teil. Anwesend waren auch Herr Dehm und Herr Griechbaum vom Büro OPLA in Augsburg, Architekt Mach, Frau Hacker und Frau Göller vom Büro Dragomir, Herr Glogger und Herr Blasi vom Büro 3+ glogger.müller.blasi, Herr Badal vom Frohsinn Bildungszentrum Augsburg e. V., Herr Reimann von der Augsburger Immobilien GmbH

Genehmigung der Niederschrift vom 28.07.22

Mit 18:0 Stimmen wurde die Niederschrift vom 28.07.22 genehmigt.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 28.07.22

Für den Bebauungsplan Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ beschloss der MGR, die Planleistungen an das Büro Steinbacher Consult zu vergeben.

Für die 1000-Jahr-Feier wurden neben den avisierten Haushaltsmitteln in Höhe von 150.000 Euro überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 50.000 Euro vom MGR bewilligt.

Der MGR stimmte der Neufassung der Betriebs- und Defizitvereinbarung für den Hort Clara & Felix mit der Frère-Roger-Kinderzentrum gGmbH in der Fassung vom 28.07.22 zu und beauftragte den Bürgermeister mit dem Abschluss.

Bebauungsplan Nr. 78 „Alt-St. Afra“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde am 29.04.21 beschlossen und der Entwurf am 27.1.22 gebilligt. Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgte vom 30.03. bis 06.05.22.

Landratsamt Aichach-Friedberg - Koordinierungsstelle

Die Koordinierungsstelle des Landratsamtes Aichach-Friedberg empfahl, die Baugrenzen sowie die Abstände zur südlichen Baugrenze zur besseren Nachprüfbarkeit zu vermaßen und im Textteil einen Hinweis anzubringen, dass es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt und kein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan um die Vermaßung und den Hinweis zu ergänzen.

Landratsamt Aichach-Friedberg Immissionsschutz

Die Stelle empfahl eine schalltechnische Untersuchung des Verkehrslärms für den notwendigen baulichen Schallschutz. Da jedoch schon beim Bebauungsplan Nr. 68 „Am Schererberg“ festgestellt wurde, dass in der Planungssituation keine Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in Bezug auf Verkehrslärm nötig ist, beschloss der MGR mit 19:0 Stimmen, dass keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt.

Landratsamt Aichach-Friedberg Kreisjugendamt

Das Kreisjugendamt empfahl, an den Bedarf von Kita-Plätzen bei der Ausweisung von Wohneinheiten zu denken und die städtebauliche Entwicklung in der örtlichen Bedarfsplanung zu berücksichtigen, ggf. zu aktualisieren. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Landratsamt Aichach-Friedberg Technische Bauordnung

Es wurde eine andere Formulierung im Text bezüglich der Abweichung von Höhenbezugspunkten und die Bemaßung der Abstände der Baugrenzen zu den öffentlichen Flächen sowie der Tiefe der Baugrenzen empfohlen Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Formulierung in den textlichen Festsetzungen redaktionell zu ändern und die Planzeichnung um die Bemaßung der Baugrenzen zu ergänzen.

Kreisbrandrat

Der Kreisbrandrat gab Hinweise zu Hydranten, öffentlichen Verkehrsflächen, PV-Anlagen, Dachgeschossen und Haustüren. Der MGR entschied sich mit 19:0 Stimmen für keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth gab Hinweise zu Grundwasser und zur Einleitung von Grund-, Drän- und Quellwasser. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, diese Hinweise in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.

Staatliches Bauamt Augsburg

Das Staatliche Bauamt Augsburg weist auf die Bauverbote und Baubeschränkungen im Bereich von 20 Metern bzw. 40 Metern vom befestigten Fahrbandrand hin. Es erinnert an die Einholung der Erlaubnis für Anschlüsse von Versorgungsleitungen und dass keine Entschädigungsansprüche wegen Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen möglich sind. Der MGR beschloss mit 19:0 Stimmen keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

Bayernwerk Netz GmbH

Die Bayernwerk Netz GmbH teilte mit, dass Bestand, Sicherheit und Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Der MGR beschloss mit 19:0 Stimmen keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

Bund Naturschutz in Bayern e. V.

Der Bund Naturschutz in Bayern e. V. schrieb, dass der hohe Anteil an Gartenflächen und der Altbaumbestand für den Artenschutz erhalten bleiben sollen sowie die Durchgängigkeit der Grundstücke für Kleintiere. Der MGR beschloss mit 19:0 Stimmen keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege erinnerte an das Baudenkmal am Marienplatz 13 und 15, die Katholische Filialkirche Maria Himmelfahrt und die Aufnahme von Schutzbestimmungen in den Bebauungsplan. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zu Schutzbestimmungen von Baudenkmälern und die Namensanpassung im Bebauungsplanentwurf zu ergänzen.

Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom schrieb, dass Bestand und Betrieb der Telekommunikationsanlagen weiterhin gewährleistet bleiben müssen. Der MGR beschloss mit 19:0 Stimmen keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs.

Energie Südbayern GmbH

Die Energie Südbayern GmbH erinnerte daran, dass Leitungstrassen von Bebauungen und Baumbepflanzungen freizuhalten sind und genügend Abstand zu Versorgungsleitungen eingehalten werden muss und Arbeiten im Bereich der Gashochdruckleitung anzumelden sind. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, Hinweise zu den Anlagenteilen und zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen in die Begründung aufzunehmen.

DB AG – DB Immobilien

Die DB AG – DB Immobilien gab Hinweise für Bauten nahe der Bahnstrecke, erinnerte an die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 7,5 m zum Gleisbereich und von 3 m zur Oberleitung. Bei Neuanpflanzungen müssten Abstand und Art so gewählt werden, dass sie bei Windbruch nicht in die Gleisanlage fallen können. Der MGR beschloss mit 19:0 Stimmen, die Hinweise zur Bepflanzung entlang der Bahnlinie sowie zur Oberleitung in die Begründung aufzunehmen.

Eisenbahnbundesamt

Das Eisenbahnbundesamt wies auf die Immissionen wie Schall, elektromagnetische Strahlung und Erschütterung hin und forderte Hinweise zum Immissionsschutz. Eine Beeinträchtigung des Lichtraumprofils der Gleise dürfe durch Bepflanzungen nicht geschehen. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, Hinweise zur Bepflanzung an der Bahnstrecke und zum Immissionsschutz in die Begründung bzw. in die textlichen Hinweise aufzunehmen.

Bischöfliche Finanzkammer

Die Bischöfliche Finanzkammer wies darauf hin, dass Emissionen durch die Kirche wie Glockengeläute von den Bewohnern zu dulden seien und Erschütterungen ausgeschlossen werden müssen. Beweissicherungsverfahren müssten vor und nach Bauvorhaben in der Kirche vorgenommen werden. Mit 18:1 Stimmen beschloss der MGR, Hinweise zu Emissionen und Erschütterung redaktionell zu ergänzen.

Bebauungsplan Nr. 78 „Alt St. Afra“ Satzungsbeschluss

Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR den vom Büro OPLA in Augsburg erarbeiteten Bebauungsplan Nr. 78 „Alt St. Afra“ in der Fassung vom 22.09.22 mit den beschlossenen Änderungen als Satzung und beauftragte die Verwaltung mit der Ausfertigung und Bekanntmachung.

Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ – Zieldefinition

Am 18.11.21 hatte der MGR die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ beschlossen und das Büro Dragomir erarbeitete aufgrund der Wünsche des MGR aus der Klausurtagung eine Zieletabelle für den Bebauungsplan. Frau Hacker und Frau Göller stellten die Ziele und mögliche Festsetzungen im Bebauungsplan vor. Vor einer Zieletabelle war eine Bestandsaufnahme nötig. Dabei ergab sich, dass entlang der Straße überwiegend Satteldächer, im rückwärtigen Bereich auch Flachdächer seien, es wenig Grün- und Freiräume gäbe, die Höhenentwicklung hauptsächlich zweigeschossig mit Dach an der Straße, weiter hinten auch dreigeschossig mit Dach sei, im EG die Nutzung für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie vorliege, im nördlichen Teil aber auch Wohnnutzung und landwirtschaftliche Nutzung. Ziele könnten sein: Erhalt der städtebaulichen Struktur und der Dachformen, eine Maximalhöhe, Begrünung und Dachbegrünung, Fassadengestaltung. Sie fragten an, welche Ziele der MGR noch vermisse. Es wurden noch die Ziele Werbeanlagen und Stellplätze aufgenommen. Mit 18 :2 Stimmen nahm der MGR die Zieletabelle ergänzt um Werbeanlagen und Stellplätze zur Kenntnis und billigte diese. Das Büro Dragomir schlägt einen einfachen Bebauungsplan vor. Im Frühjahr 2023 wird die Einbindung von Eigentümern und Anwohnern erfolgen.

Erweiterung Kinderwelt Mering – neuer Standort

Am 27.1.22 hatte Architekt Mach die Erweiterung vorgestellt, die jedoch nicht mehr möglich ist. Die Augsburger Immobilien GmbH, vertreten durch Marchel Reimann, bekundete ihr Interesse am Bau der Kita auf dem Grundstück gegenüber der Feuerwehr. Es könnten 3 Krippengruppen (36 Kinder bis 3 Jahre) und 2 Kindergartengruppen (50 Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt) entstehen. Träger bleibt das Frohsinn Bildungszentrum Augsburg e. V. mit dem Leiter Herrn Badal. Die 3 Kinderkrippengruppen würden im EG, die 2 Kindergartengruppen im OG untergebracht werden, auf dem Nachbargrundstück könnte das Jugendzentrum unterkommen. Sollte dies nicht erworben werden können, wäre ein dreistöckiger Bau eine Alternative. Mit 20:0 Stimmen befürwortete der MGR die Errichtung der fünfgruppigen Einrichtung mit dem Frohsinn Bildungszentrum Augsburg e. V. und der Augsburger Immobilien GmbH in der Lechstraße Flur-Nr. 2970/3 und 2970/2. Er erkannte den Bedarf von 36 (Kinder bis 3 Jahre) bzw. 50 (Kinder von 3 bis 6 Jahren) Betreuungsplätzen an und beauftragte die Verwaltung, die Bau- sowie Betriebs- und Defizitvereinbarungen mit dem Frohsinn Bildungszentrum Augsburg e. V. zu aktualisieren und ihm wieder zum Beschluss vorzulegen.

Ausführungsbeschluss zu den Gesamtkosten und Vergabe von Fachplanern für die Kindertagesstätte „Am Mühlanger“

Herr Glogger und Herr Blasi vom Büro 3+ glogger.müller.blasi stellten die aktuell prognostizierten Gesamtkosten der Kita vor, die sich auf 8,5 Mio. Euro belaufen. 792 qm sind förderfähig, so dass für die Gemeinde Kosten von ca. 6 Mio. verbleiben würden. Mit 18:2 Stimmen ermächtigte der MGR die Verwaltung, alle notwendig werdenden weiteren Aufträge ohne einzelnen Beschluss vergeben zu dürfen. Der MGR beschloss außerdem, die Aufträge für „Verkehrsanlage und Schmutzwasserkanal“ an das Ing.Büro Tremel mit einer Bruttosumme über 17.223,41 Euro und den Auftrag für das Erschütterungsgutachten an das Ing.Büro imb-dynamik in Herrsching zum Bruttopreis von 4879,00 Euro zu vergeben.

Bebauungsplan Nr. 81 für den Bereich südöstlich der Untersberger Str. – Aufstellungsbeschluss

Da in der Untersberger Str. 17 ein Bau von 2 MFH mit 14 WE, Tiefgarage und Stellplätzen gewünscht wird, ist ein Bebauungsplan nötig. Mit 17:3 Stimmen beschloss der MGR, für den Bereich südöstlich der Untersberger Straße den Bebauungsplan Nr. 81 „Bei der Samerkapelle“ mit der 2. Variante des Lageplans aufzustellen und beauftragte die Verwaltung, ein geeignetes Büro unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen mit der Durchführung der Planung zu beauftragen.

Bebauungsplan Nr. 81 für den Bereich südöstlich der Untersberger Str. – Erlass einer Veränderungssperre

Zur besseren Plansicherheit beschloss der MGR mit 19:1 Stimmen den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich südöstlich der Untersberger Str.

Satzung für die Erhebung von Gebühren der Kindertageseinrichtungen des Marktes Mering – Änderung zum 1.09.22

Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR die von Frau Ritter ausgearbeitete Variante 2 der geänderten Satzung für die Erhebung von Gebühren der Kindertageseinrichtungen. Bei einer Fehlzeit von mindestens 10 aufeinander folgenden Tagen gibt es eine Erstattung.

Ersatzneubau des Kindergartens St. Afra VgV-Verfahren

Die Gemeinde Mering hat am 20.05.22 das Grundstück erworben. Da der Kindergarten erhebliche Mängel aufweist und Sanierungsversuche keine langfristige Wirkung hatten, muss ein Neubau errichtet werden. Für das Vergabeverfahren für Planleistungen beschloss der MGR mit 20:0 die Bildung eines Gremiums, das aus dem Ersten Bürgermeister, dem Marktbaumeister, je einem Mitglied der 4 Fraktionen, einem Vertreter der Kirche und einem Trägervertreter besteht.

Bekanntgaben

Am Hort der Grundschule II findet aufgrund der 1000-Jahr-Feier kein Spatenstich statt. Es ist im Januar ein Richtfest geplant.
An den Festtagen wird das Ortszentrum 1 Stunde vor dem Beginn bis 1 Stunde nach dem Ende gesperrt und gegen mögliche Terroranschläge durch Polster geschützt. Jeder Haushalt wurde durch einen Flyer darüber informiert.
MGRin Petra von Thienen teilt mit, dass es ab sofort im Weltladen die neue Fair Trade Schokolade der Marktgemeinde und eine Sonderedition des Hauskaffees zu kaufen gibt.

Anfragen

MGRn Raab erkundigte sich nach der Benennung eines EU-Vertreters für Mering und erklärte sich aufgrund ihrer Kenntnisse während des Studiums bereit, sich dafür zu bewerben.
MGR Widmann erkundigte sich nach der Energieversorgung am Schulzentrum aufgrund der erforderlichen Einsparungsmaßnahmen.

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