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Marktgemeinderatssitzung vom 24.02.2022

Veröffentlicht am 24. Februar 2022

Bei Eröffnung der Sitzung um 19.00 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian A. Mayer waren 21, später 23 Marktgemeinderäte anwesend. Außerdem nahmen teil: Christian Henze vom Marktbauamt, Armin Neumeir von der Bauverwaltung, Franz Mayr von der Hauptverwaltung, die Architekten Thomas Glogger und Hubert Blasi und die Mitarbeiterin Anna Galenziowski vom Ingenieurbüro 3+architekten glogger.müller.blasi aus Augsburg, Herr Paula vom Planungsbüro P-38 Landschaftsarchitekten.

Genehmigung der Niederschrift vom 27.01.2022

Die Niederschrift wurde mit 23 : 0 Stimmen genehmigt.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 27.01.2022

Im Rahmen der Neukonzeption der Bücherei wird die hauptamtliche Leiterin und deren Stellvertreterin zum 1.5.2022 übernommen. Der MGR hatte der Vereinbarung mit der katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Michael zugestimmt und den Bürgermeister mit dem Abschluss beauftragt. 

Planungsstand Kita Am Mühlanger

Die Architekten Thomas Glogger und Hubert Blasi und deren Mitarbeiterin Anna Galenziowski informierten den MGR über die Planung der neuen Kindertagesstätte Am Mühlanger. Aufgrund des für eine Förderung festgelegten Summenraumprogramms muss die neue Kita 736 qm Hauptnutzfläche haben, Flure und Sanitärflächen sind da nicht miteinberechnet. Das gesamte Areal hat eine Fläche von 3400 qm und liegt neben einer alten Scheune. Problematisch ist eine nicht umgesetzte Erschließungsstraße des Areals, die planerisch verlegt werden muss, damit das Bauvorhaben optimal umgesetzt werden kann. Die Stichstraße kann nach Norden später noch verlängert werden. Zur Kita soll ein Gehweg führen. Im Norden der Kita ist ein Vorplatz vorgesehen, außerdem 6 Stellplätze sowie ein kleines Nebengebäude für Müll. Im EG wird sich die Krippe befinden, über einen überdachten Eingang kommt man zu einem Kinderwagenraum. In Eingangsnähe ist der Raum für die Leitung. Rechts ist der Speiseraum mit Küche geplant. Neben einem Hauptraum hat jede Gruppe einen Ruheraum und einen Sanitärraum. Im Norden liegen die Garderobenräume mit Spielräumen und Lagerflächen. Im Süden befinden sich alle Kinderräume, außerdem ein Technikraum. Das Gebäude wird nicht unterkellert werden. Durch einen breiten Fluchtbalkon soll eine natürliche Überschattung erreicht werden, so dass auf Jalousien verzichtet werden kann. Der Speiseraum ist multifunktionell, so dass er auch für Feste nutzbar ist. Im 1. OG liegt der Kindergarten mit 3 Gruppen. Es gibt je einen Gruppenhauptraum und einen Intensivraum, einen Garderobenraum. Wiederum im Norden liegt die Funktionsspange mit Sanitärbereich, Spielnischen und Lagerflächen. An der Südseite sind die Kinderräume und ein großer Mehrzweckraum. 2 Treppen führen nach unten, ein Fluchtbalkon zum Garten. Die gesamte Fläche der Kita liegt 25 bis 30 qm über der geforderten förderfähigen Fläche. Fragen nach Bauweise, energetischem Standard und Technik werden erst im nächsten Planungsschritt entschieden. Die MGR erkundigten sich, ob auch genügend Fahrradstellplätze vorgesehen sind, eventuell eine Überdachung und auch Plätze für Lastenfahrräder und ob das Flachdach leicht geneigt ist. Die Wünsche wurden aufgenommen. Was das Dach anbelangt, muss auch ein Flachdach ein leichtes Gefälle von 2 bis 3 % aufweisen. Aufgrund der Nähe zur Bahn und einer nahegelegenen Schreinerei erinnerte der Bürgermeister an ausreichend Schallschutz. Mit 23 : 0 stimmte der MGR der bisherigen Planung zu.

Anpassung der Kosten für die Sanierung der Sportanlage Tratteilstraße

Am 21.06.2021 wurden die Gesamtkosten auf 2.415.471 Euro brutto beziffert. Es ist jedoch eine Kostensteigerung von 14 Prozent zu erwarten. Weitere Kosten in Höhe von 75.982,65 Euro entstehen aufgrund von notwendigen Maßnahmen, um die Bundes-/Landesförderung in Anspruch nehmen zu können. Für einen dauerhaften und langfristigen Betrieb der Anlage und zur Geringhaltung von Unterhalts- und Wartungskosten sind noch Maßnahmen in Höhe von 62.620 Euro nötig. Die Außenanlagen und die Herstellung der Erschließung für den Bauabschnitt 2 erfordern weitere Mehrkosten in Höhe von 164.987,15 Euro. Es handelt sich hierbei um Kosten für Erdarbeiten, Pflasterung, zusätzliche Fahrradabstellplätze und Zaunanlagen. Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 2.610.634,61 Euro zzgl. Ingenieurleistungen. Herr Paula informierte die Marktgemeinderäte, dass auch ein Blitzschutz angebracht wird, der Pumpenschacht ausgetauscht werden muss und eine Spülung nötig ist, ein Tastplan für Behinderte und Bänke noch mitgeplant werden. Die Förderung beträgt 1,7 Mio. Euro. Der Landkreis beteiligt sich an den Mehrkosten, informierte Christian Henze. Da die Maßnahme nie mehr so günstig wie jetzt möglich sein wird und eine Investition für Jahrzehnte darstellt, stimmte der MGR für das Projekt mit Berücksichtigung der Außenanlagen mit 23 : 0 zu. 

Neubau Hort für die Grundschule II, Wiederaufnahme der Planungen, Änderung des Terminplans

Aufgrund der schlechten finanziellen Situation wurde der Neubau von 2020 auf 2023 verschoben. Da bereits 600.000 von 800.000 Euro für die Planungsleistungen verausgabt wurden, das Förderprogramm bald ausläuft und ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schrittweise eingeführt wird, schlägt der Bürgermeister die Wiederaufnahme der Baumaßnahme vor. Das Marktbauamt hat bereits Kontakt mit den Planungsbüros aufgenommen, eine Ausschreibung könnte im Frühjahr 2022 erfolgen. Beginnen werden könnte mit der Baumaßnahme im Juni. Mit 22 : 1 Stimmen erging der Beschluss, das Projekt wiederaufzunehmen und die Mittel in die Haushalts- und Finanzplanung 2022 bis 2025 einzustellen. 

Erlass einer Kinderspielplatzsatzung

Aufgrund einer Novelle der Bayerischen Bauordnung im Jahr 2021 bietet Artikel 7 den Gemeinden die Möglichkeit zum Erlass einer Spielplatzsatzung. Bauherren, die Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen errichten, haben die Pflicht, einen ausreichend großen Spielplatz anzulegen. Sie können allerdings den Platz anderweitig nutzen, wenn sie mit der Gemeinde einen Ablösevertrag schließen. In anderen Gemeinden wurden Herstellungskosten in Höhe von 11,52 Euro pro qm und Unterhaltungskosten von 14,40 Euro pro qm angesetzt. Herr Neumeir erläuterte, dass es keine Mustersatzungen gäbe und schlug vor, die Unterhaltskosten bei der Satzung wegzulassen und die Ablösesumme nur aufgrund des Bodenrichtwerts und der Herstellungskosten festzulegen. Beim Römerspielplatz betrugen die Kosten 62 Euro pro qm. Aufgrund der gestiegenen Kosten schlug der Bürgermeister einen Ablösebetrag von 75 Euro vor. Mit 20 : 3 Stimmen einigte sich der MGR auf diesen Betrag. Der Weglassung von Unterhaltskosten stimmte der MGR mit 22 : 1 Stimmen zu. Mit 21 : 2 Stimmen billigte der MGR die Kinderspielplatzsatzung in der Entwurfsfassung vom 8.2.2022 mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen. Eine automatische Wiedervorlage in 2 Jahren beschloss der MGR mit 20 : 3.

Einbeziehungssatzung für Flur-Nr. 1773/2 Aufstellungsbeschluss

Für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Nähe Finsterweg ist eine Einbeziehungssatzung nötig. Der Antragsteller muss auf eigene Kosten ein Planungsbüro mit der Aufstellung der Satzung beauftragen, welches den Bau mit der Bauverwaltung der Gemeinde abstimmen muss. Hierüber ist ein Vertrag abzuschließen.  Mit 16 : 7 stimmte der MGR hier zu.

Zweckvereinbarung oder Mitgliedschaft beim Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern

Eine Mitgliedschaft wäre erst im November möglich, eine Zweckvereinbarung sofort.

Da der ruhende Verkehr noch durch die Gemeinde selbst überwacht wird, wäre die Überwachung aller anderen Bereiche sinnvoll. Dem Abschluss einer Zweckvereinbarung, bei der der ruhende Verkehr ausgenommen ist, stimmte der MGR mit 17 : 4 Stimmen zu.

Bebauungsplan Nr. 79 Mering Zentrum

Am 18.11.2021 hatte der MGR die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Zentrum beschlossen, der eine ausschließliche gewerbliche Nutzung der Gebäude im Erdgeschoss vorschreibt. Da die Aufstellung des Bebauungsplans Kosten im 5-stelligen Bereich und viel Arbeit für die Bauverwaltung bedeutet, sollte der MGR erneut darüber abstimmen, ob er an der Aufstellung festhalten will. Im Bauausschuss standen die Ziele des Bebauungsplanes nämlich vor kurzem wegen eines einzelnen Bauantrages auf der Kippe. Gegen eine Wohnnutzung entschieden sich damals gerade einmal 7 von 13 Räten. Mit 22 : 0 entschied sich der MGR für eine namentliche Abstimmung. Das namentliche Ergebnis der Abstimmung kann im Bürgerinformationssystem nachgelesen werden. Das Festhalten am Bebauungsplan beschloss der MGR mit 18 : 4 Stimmen. Dagegen waren die Räte Scherer, Schamberger, Lutz und Ludwig.

Änderung der GO des Marktes Mering

Nicht nur der Antrag auf Antrag sollte auf Antrag der SPD-Fraktion abgeschafft werden. Auch die Wertgrenzen des Hauptausschusses und des Bau- und Planungsausschusses sollen von 150.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben werden. Die Wertgrenzen für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz sollen statt 15.000 Euro künftig bei 50.000 Euro liegen. Der Anhebung der Wertgrenzen auf 250.000 Euro stimmte der MGR mit 17 : 6 zu. Der Anhebung der Wertgrenzen auf 50.000 stimmte der MGR mit 14 : 9 zu. Der Streichung des Antrags auf Antrag beschloss der MGR mit 14 : 9. Für das Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung zum 1.3.2022 stimmte der MGR mit 22 : 1.

Bekanntgaben

Das gemeindliche Einvernehmen für ein Bauvorhaben in der Lessingstraße wurde durch das Landratsamt ersetzt.

Die Baumaßnahme des Bayernwerks, Mering mit Glasfasernetz auszustatten, wird voraussichtlich im 2. Quartal starten. In dem Zuge bietet das Bayernwerk auch einen kostenfreien Rückbau der alten Dachständer an. 

 

Bericht: Heike Scherer

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