Mering Wappen

Marktgemeinderatssitzung vom 27.01.2022

Veröffentlicht am 27. Januar 2022

Bei Eröffnung der Sitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian A. Mayer waren 22 Marktgemeinderäte anwesend. Außerdem nahmen teil: Boris Küppersbusch, Marktbaumeister Armin Lichtenstern, Richard Sedlmeir von der Gemeinde Mering, Herr Dehm von der Bürogemeinschaft für Stadtplanung und Ortsentwicklung (OPLA), Herr Wallner vom Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Architekt Gerhard Mach aus Kissing, Geschäftsführer von Frohsinn e. V. Mehmet Badal.

Vor Beginn der Sitzung gedachten alle MGR der am 22. Januar im Alter von 97 Jahren verstorbenen Ehrenbürgerin Ellen Kratzer. Der Bürgermeister las den Nachruf mit ihren Verdiensten vor. Sie war 30 Jahre Mitglied im Marktgemeinderat, 24 Jahre Mitglied des Kreistages, Träger des Goldenen Ehrenrings der Gemeinde Mering sowie des Bundesverdienstkreuzes und der Silbernen Verdienstnadel des Landkreises Aichach-Friedberg neben weiteren Auszeichnungen. Außerdem gründete sie die ambulante Alten- und Krankenpflege, das Ferienprogramm, initiierte die Städtepartnerschaft mit Ambérieu und den Bau der Tennisplätze. Bis zum Ende der Sitzung brannte ihr zu Ehren eine Kerze, neben der ein Foto von Ellen Kratzer aufgestellt war. Es wird noch eine eigene Gedenkveranstaltung geben.

Genehmigung der Niederschrift vom 16.12.2021

Das Protokoll wurde einstimmig mit 22 : 0 Stimmen genehmigt.

Bebauungsplan Nr. 78 „Alt-St. Afra“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss

In der Sitzung vom 29.04.2021 beschloss der MGR die Aufstellung mit Veränderungssperre aufgrund einiger Bauanträge und Anfragen, welche eine Regelung zur angestrebten Bauweise und Nachverdichtung erforderlich machten. Das Ziel des Bebauungsplans ist es, die bauliche Dichte im Geltungsbereich städtebaulich verträglich zu ordnen und zu steuern. Das Büro für Stadtplanung und Ortsentwicklung (OPLA) in Augsburg wurde mit einer Bestandsaufnahme und einem Planentwurf beauftragt. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens ist keine Umweltprüfung oder frühzeitige Beteiligung, sondern gleich eine öffentliche Auslegung möglich. Herr Dehm gab die Bestandsaufnahme bekannt. Er erklärte, dass es sich bei dem Gebiet Alt-St. Afra um ein bebautes Gebiet mit keiner einfachen Erschließungssituation handelt. 51 Prozent der Grundstücke sind kleiner als 500 qm, 34 Prozent liegen zwischen 500 und 750 qm, nur wenige sind bis 1000 qm oder größer. Die meisten Häuser haben ein Geschoss und Dach oder zwei Geschosse und Dach, vereinzelt gibt es 3 Vollgeschosse. 97 Prozent haben als Dachform das Satteldach gewählt. Was die Hausformen betrifft, sind 66 Prozent Doppelhäuser, 20 Prozent Hausgruppen und 15 Prozent Einfamilienhäuser. Meist handelt es sich nur um eine Wohneinheit und 88 Prozent nutzen das Haus zum reinen Wohnen, lediglich 12 Prozent zur gewerblichen Nutzung. Die Wandhöhe liegt zumeist bei 4,50 bis 6,50 m oder kleiner. Die Gesamthöhe liegt bei bis zu 10,50 m, aber auch manchmal bei 12 m.

Was den Planentwurf betrifft, gab Herr Dehm dem MGR folgende Empfehlung ab: 3 Vollgeschosse, Satteldach, Einfamilienhaus/Doppelhaus/Hausgruppe, Wandhöhe 6,50 m, Gesamthöhe 12 m. Er schlug vor, dass Ersatzbauten eine Tiefgarage planen sollten und die Häuserdächer zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaik- oder Solar-Anlagen bedeckt sein sollten. Der MGR stimmte mit 22 : 0 dem Entwurf zu und beauftragte die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung, wünschte aber noch einige Änderungen aufzunehmen. Die Gesamthöhe soll 10,50 m, lediglich im Gebiet der Mehrfamilienhäuser in der Eichendorffstraße 11,50m bzw. bis zu 12 m betragen. Es soll heißen: Photovoltaikanlagen sollen auf den Dächern angebracht werden, die Nennung eines bestimmten Prozentsatzes fällt weg. Auch Dachgauben sind zulässig, sofern sie 30% der Dachfläche nicht überschreiten. Der MGR wünschte noch die nachrichtliche Aufnahme im Bebauungsplan: Platz für die Mülltonnen und für das Abstellen von Fahrrädern ist vorzusehen.

Vorstellung einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern

Herr Wallner stellte den im Jahr 2007 gegründeten Verband vor, dessen Vorsitzender der 1. Bürgermeister der Stadt Töging am Inn Dr. Tobias Windhorst ist. 213 Gemeinden in Bayern werden bereits unterstützt. Von 2018 bis 2021 sind jährlich etwa 20 neue Gemeinden hinzugekommen. Die Gemeinde Merching hat bereits eine Zweckvereinbarung abgeschlossen. Die Zahl der geahndeten Verstöße im ruhenden verkehr lag 2021 bei 137.000, im fließenden Verkehr bei 242.000. Es gab 110 eigene Mitarbeiter im Innen- und Außendienst.

Derzeit arbeitet im Bereich Verkehrsüberwachung in Mering eine feste Kraft mit dem Wunsch nach Veränderung und eine 450 Euro-Kraft, deren Vertrag endet. Der Nachteil besteht darin, dass die Gemeinde jährlich etwa 44.000 Euro minus macht. Bei einer Mitgliedschaft oder Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, der eine Behörde (Verfolgungs-, Ahndungs- und Bußgeldbehörde) ist und die Verfahren von der Erfassung bis zur Zwangsvollstreckung durchführt, ergäben sich für Mering zahlreiche Vorteile. Das Personal des Zweckverbandes ist nach den Grundlagen des öffentlichen Dienstes fest angestellt und erhält regelmäßige Schulungen und Zertifizierungen an der Bayerischen Verwaltungsschule, es hält sich an die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Datenschutz und Datenverarbeitung.

Wie läuft es ab und was sind die Vorteile?

Die Gemeinde bestellt die gewünschten Überwachungsstunden, hat aber keine vertragliche Verpflichtung. Die vereinnahmten Verwarn- und Bußgelder werden monatlich ausbezahlt. Die Dienstleistungen werden monatlich übersichtlich abgerechnet, es wird eine monatliche und eine jährliche Statistik erstellt. Bei einer Zweckvereinbarung ist eine Testphase von maximal 2 Jahren möglich. Der Zweckverband erfüllt Wünsche der Kommunen schnell und individuell.

Was sind die Kosten?

Eine Mitgliedschaft kostet 120 Euro pro Stunde für die mobile Überwachung des fließenden Verkehrs, 34 Euro für die des ruhenden Verkehrs. Verfahrenspauschalen sind jeweils 4 bzw. 2 Euro.

Eine Zweckvereinbarung kostet 150 Euro pro Stunde für die mobile Überwachung im fließenden Verkehr, 40 Euro im ruhenden Verkehr. Verfahrenspauschalen ebenfalls 4 bzw. 2 Euro.

Die Festlegung und Anlage der Messstellen für die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt durch Kommune und Zweckverband in Abstimmung mit der Polizei. Bei der Parkraumüberwachung geht es um die Sicherung von Einnahmen bei gebührenpflichtigen Parkplätzen, Fahrzeugrotation bei Kurzzeitparkplätzen, Vermeidung von Langzeitparkern, Überwachung von Geh-, Rad- und Fußgängerüberwegen und Verwarnung von Kraftfahrzeugen an gefährlichen Stellen (Park-, Halteverbot), Überwachung von Behindertenparkplätzen und Zufahrten, Gewährleistung des Durchkommens von Rettungsdienst und Feuerwehr (Fahrbahnbreite muss 3,10 m betragen) und Feuerwehrzufahrten müssen freigehalten werden.

Herr Wallner empfiehlt der Gemeinde Mering 10 bis 12 Stunden im Monat. Es kann auch nur ein Teilbereich übertragen werden, also Geschwindigkeits- oder Parkraumüberwachung. Mit 18 : 3 Stimmen befürwortete der MGR eine Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern und beantragte die Ausarbeitung eines Beschlusstextes zur Vorlage.

Erweiterung der Kinderwelt Kanalstraße

Der von Frohsinn e. V. beauftragte Architekt Gerhard Mach stellte den Stand der Planungen vor. Das zusätzliche Gebäude wird in einer einfachen Bauweise errichtet und kostet 2,3 Mio. Euro. Aufgrund der weggefallenen KfW-Förderung bereits im Monat Januar beläuft sich der Eigenanteil für die Marktgemeinde auf 500.000 Euro. Im EG befinden sich die Krippenräume und Toiletten. Im 1. OG, das durch einen Aufzug erreichbar ist, befinden sich eine Küche, ein Leitungszimmer und eine Kindergartengruppe sowie auch die barrierefreie Toilette. MGR Stefan Heigl beantragte die Verlegung der barrierefreien Toilette ins EG. Da das Gebäude durch eine Wärmepumpe beheizt wird, wurde vorgeschlagen, das Gebäude mit Photovoltaikanlage zu versehen.

Die Tagesordnungspunkte 6 bis 9 wurden aufgrund der fortgeschrittenen Zeit auf die nächste MGR-Sitzung verschoben.

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