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Marktgemeinderatssitzung vom 28.04.2022

Veröffentlicht am 07. April 2022

Es war die erste Sitzung seit zwei Jahren, die wieder im großen Sitzungssaal stattfand - mit Maskenpflicht, weil der Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte. Erster Bürgermeister Florian Mayer informierte die Anwesenden, dass im Einwohnermeldeamt krankheitsbedingt ein kompletter Ausfall vorliegt. Er hofft jedoch, dass sich die Situation in der Folgewoche wieder bessern werde. Bei Eröffnung der Sitzung um 19.30 Uhr waren 20 Marktgemeinderäte anwesend. Außerdem nahmen teil: Herr Sedlmeir und Herr Lichtenstern von der Marktgemeinde Mering.

Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2022

Die Niederschrift wurde einstimmig mit 20 : 0 genehmigt.

Bebauungsplan Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ Aufstellungsbeschluss

In diesem Bereich ist der Bau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und Tiefgarage geplant. Aufgrund dieser Bauvoranfrage empfahl der Bau- und Planungsausschuss am 04.04.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gesamte Gebiet, das 12,1 ha beträgt. Durch einen Bebauungsplan ist eine geordnete, maßvolle Nachverdichtung bei Erhalt des Gebietscharakters möglich. Die Kosten für den Bebauungsplan werden sich zwischen 65.000 und 105.000 Euro bewegen. Das wären überplanmäßige Ausgaben, die jedoch nur zum Teil in das Haushaltsjahr 2022 fallen. Mit 18 : 2 Stimmen beschloss der MGR die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“.

Bebauungsplan Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ Veränderungssperre

Mit 19 : 2 Stimmen beschloss der MGR zur Plansicherheit für diesen Bereich aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 23 Gemeindeordnung die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“. Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 19.04.2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Straßenausbaubeiträge Meringerzeller Straße – Rückzahlung aufgrund neuer Beurteilung der Anlagenbildung

Im Juli 2020 musste sich der neu gewählte MGR mit der Rückzahlung der Vorauszahlungen der Ausbaubeiträge befassen. Einige Räte hatten Angst bezüglich einer eventuellen Haftung. Deswegen wurden weitere rechtliche Stellungnahmen eingeholt. Außerdem führten alle Fraktionen mit den Anliegern Bürgerdialoge. Das Ergebnis war, dass es sich um eine Ermessensentscheidung des MGR handelt, über die Rückzahlung zu entscheiden. Erster Bürgermeister Florian Mayer sagte vor der Abstimmung, dass die erhobenen Beträge zurückgezahlt werden sollten. Mit 16 : 5 Stimmen fasste der MGR den Beschluss, dass die Anlagenbildung „Meringerzeller Straße“ fehlerhaft sei, weil das Grundstück Flur-Nr. 95 Meringerzeller Straße 2 (Papst-Johannes-Haus) nicht aufgenommen wurde und dass aufgrund dieser Ungleichbehandlung die Vorauszahlungsbeiträge im Rahmen eines Billigkeitserlasses nach § 227 AO zurückgezahlt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 164.000 Euro liegen vor und sind genehmigt, eine Verzinsung der Rückzahlung ist nicht notwendig und auch nicht zulässig, da der Billigkeitsbeschluss erst mit dem Beschluss rechtswirksam wird.

Anschluss von Althegnenberg an den Abwasserzweckverband „Obere Paar“

Aufgrund des Erfordernisses einer neuen Kläranlage beantragte die Gemeinde Althegnenberg einen Anschluss an den Abwasserzweckverband „Obere Paar“. Eine Überlastung des Systems ist in den nächsten 15 bis 20 Jahren nicht zu erwarten. Die Gemeinde Althegnenberg beziffert die Abwassermenge mit 20 l/s. Die Berechnung für die Anschlussgebühr, die bei der Aufnahme von Schmiechen im Jahr 1999 verwendet wurde und sich hier auf etwa 802.000 Euro beläuft, soll auch für Althegnenberg gelten. Beschließen muss die Aufnahme die Verbandsversammlung und anschließend die Satzung anpassen. Mit 19: 1 stimmte der MGR für die Aufnahme von Althegnenberg zu einer Anschlussgebühr von mind. 802.000 Euro. Damit die Abwassermengen eingehalten werden, soll der Verband technische Maßnahmen wie eine permanente Messstelle vor Kissing einrichten und auch ein Planungsbüro beauftragen, das die Schaffung eines Stauraumkanals für den Fall erhöhter Niederschlagsmengen, die zu Problemen für Kissing führen könnten, prüfen könnte.

Folgeantrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2022 zu DeutschlandTakt und Nahverkehr im Raum Mering

Die Anbindung Merings an München und Augsburg durch einen Halbstundentakt, der auch nach Einführung einer zusätzlichen Regional-S-Bahn erhalten bleiben soll, ist für die Bewohner der Marktgemeinde von sehr großer Bedeutung. Mit 20 : 0 Stimmen beauftragte der MGR die Verwaltung, den Antrag zu bearbeiten und weitere Stellungnahmen einzuholen bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, dem Freistaat Bayern, der DB AG und dem Landkreis Friedberg.

Bekanntgaben

Für das Volksfest Mering, das zu einem späteren Zeitpunkt als im Monat Mai stattfinden könnte, wird noch ein Festwirt gesucht. Allerdings gibt es bis zur 1000-Jahr-Feier nur noch wenige verbleibende Wochenenden. Ein Festwirt, dessen Name nicht genannt wurde, wäre denkbar, informierte Erster Bürgermeister Florian Mayer.

Am 7. Mai findet das Netzwerktreffen wegen der Ukraine-Flüchtlinge statt.

Anfragen

MGR Raab fragt bezüglich der Trägerschaft für die Kindertagesstätte am Mühlanger an. Das Vergabeverfahren dürfte noch 4 bis 6 Wochen dauern.

MGR Bader-Schlickenrieder stellt einen Antrag für eine Fahrradstellplatzsatzung.

MGR Stößlein fragte nach, weshalb sich im Gewerbepark Wildtiere verlaufen und nicht mehr herausfinden.
Bürgermeister Mayer informiert, dass es sich dabei um einen Wildschutzzaun handelt, mit dem die Pflanzungen geschützt werden sollen. Weil wohl einige Bauherren deren Umzäunung im Zuge der Baumaßnahme nicht bzw. nicht mehr ganz geschlossen haben konnte es dazu kommen. Es wurden mittlerweile mit Fachleuten an entsprechenden Stellen Öffnungen geschaffen, damit die Tiere wieder ins freie Feld finden können.

MGR Bachmeir spricht den Breitbandausbau an und plädiert für mehr Werbung aufgrund einer kostenlosen Dachständermontierung. Der Ausbau soll jetzt im 2. Quartal beginnen.

Bekanntgabe offener Anfragen aus der letzten Sitzung

MGR Stößlein hatte sich bezüglich der Umsetzung der Veröffentlichung der Beschlussvorlagen 48 Stunden vor Sitzungsbeginn erkundigt. Diese Änderung wurde am 12.04.2022 umgesetzt.

Text: © Heike Scherer

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