1. Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 19, später 23 Marktgemeinderäte anwesend. Außerdem nahmen Herr Neumeir und Frau Lidl von der Verwaltung, Rechtsanwalt Guggemos, Herr Müller und Frau Arslanoglu vom Planungsbüro Steinbacher Consult und Frau Gerlach vom Büro Dragomir teil.
2. Bebauungsplan Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Str.“ – Information über den aktuellen Planungsstand
Den Entwurf des Bebauungsplans hatte der MGR am 27.07.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen, die vom 11.08. bis zum 06.10.2023 stattfand. Da neben den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auch eine Vielzahl an Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingingen, wurde für die Ausarbeitung der Abwägungsvorschläge juristische Beratung eingeholt. Dabei wurde im Rahmen mehrerer Besprechungen der bisherige Entwurf überarbeitet und vereinfacht, so dass sich dieser nun auf wesentliche Festsetzungen beschränkt und aber zugleich das Planungsziel der geordneten und geregelten Nachverdichtung erreicht werden kann. Frau Arslanoglu vom Planungsbüro Steinbacher Consult stellte dem MGR die Änderungen vor und Rechtsanwalt Guggemos von der Kanzlei pdrei erläuterte hierzu seine rechtliche Beurteilung. Im Gebiet des Bebauungsplans befinden sich hauptsächlich Grundstücke mit 500 bis 1000 qm und 1-2 Wohneinheiten, überwiegende Dachform ist das Satteldach. Im aktuellen Planentwurf wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in sechs Teilbereiche aufgeteilt. Im Osten befindet sich darüber hinaus noch eine Baumgruppe und ein Spielplatz, der ebenfalls im Bebauunsplan festgesetzt wird. RA Guggemos erläuterte, dass mit dem ursprünglichen Bebauungsplanentwurf relativ weit in Bestandssituationen eingegriffen wurde und mit dem neuen Entwurf die Mehrzahl der Stellungnahmen erledigt sein sollte. Der §34 BauGB regelt, dass sich Vorhaben in die Gegend einfügen müssen. Er regelt aber nicht die Zahl der Wohneinheiten, die Mindestgrundstücksgröße, Hausformen, Dachformen und Gestaltung. Im Bebauungsplan wird festgelegt, was abweichend von/ergänzend zu dem §34 BauGB geregelt werden soll. Aber es darf nur eingeschränkt werden, wenn ein schlüssiges städtebauliches Konzept vorliegt, das städtebauliche Gründe verfolgt. Ist dies nicht gegeben, könnten gem. §42 BauGB Entschädigungsansprüche entstehen, weil bestehendes Baurecht entzogen wurde. Es sollten daher möglichst wenige Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden und ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden. Für jeden Bauantrag ist sowieso das Einvernehmen erforderlich. Mit 22:1 Stimmen beauftragte der MGR die Verwaltung, die Abwägung der eigegangenen Stellungnahmen auf der Basis der angepassten Planung vorzubereiten. Hier soll insbesondere auf eine Festsetzung der Höhen und der GRZ verzichtet werden.
3. Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ – ergänzende Abwägung der Träger öffentlicher Belange
Der Aufstellungsbeschluss war am 18.11.2021 gefasst worden mit dem Ziel, die Ortsmitte als lebendiges Zentrum mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Einzelhandel und Gewerbe zu erhalten und zu stärken sowie den prägenden Charakter der städtebaulichen Struktur zu erhalten. Der Vorentwurf wurde am 12.10.2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 03.11. bis 8.12.2023. Der MGR hatte bereits in seiner Sitzung am 24.04.2024 die Stellungnahmen abgewogen und Änderungen beschlossen. Danach fand noch einmal eine Beratung der Verwaltung mit einer Rechtsanwaltskanzlei statt bezüglich der Zulässigkeit einer Erweiterung der bestehenden Schlacht-, Koch- und Räucheranlage. Das Ergebnis war, dass der Bebauungsplan erneut angepasst werden muss und die Stellungnahmen des Landratsamtes Aichach-Friedberg und der Abteilung Immissionsschutz erneut abzuwägen sind. Frau Gerlach vom Büro Dragomir erklärte, dass der rückwärtige Grundstücksbereich der bestehenden Metzgerei aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden sollte, um eine künftige Entwicklungsmöglichkeit des Betriebes zuzulassen. Nur der städtebaulich relevante Teil des Gebäudes an der Münchner Straße verbleibt im Bebauungsplan.
3.1. Landratsamt Aichach-Friedberg- Bauordnung
Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend des Abwägungsvorschlages zu ändern und den rückwärtigen Grundstücksbereich und Nachbargrundstücke aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen.
3.2. Landratsamt Aichach-Friedberg – Immissionsschutz
Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend des Abwägungsvorschlages zu ändern und den rückwärtigen Grundstücksbereich und Nachbargrundstücke aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen.
4. Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ – ergänzender Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Mit 21:1 Stimmen billigte der MGR den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“ mit den beschlossenen Änderungen und beauftragte die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen.
5. Bekanntgaben
Bürgermeister Mayer hat eine Rückmeldung der Energie Südbayern bzgl. des Stromladetarifs erhalten. Demnach sollen sich Kundinnen und Kunden, die im Postleitzahlenkreis 8 oder 9 wohnhaft sind, problemlos eine ESB Ladekarte bestellen und diese auch nutzen können.
Bürgermeister Mayer zitiert aus einem Rundschreiben des Bayrischen Städtetags zum Thema Neufassung der Straßenverkehrsordnung (u.a. wegen Tempo 30) nach Gesprächen im Vermittlungsausschuss:
„Insbesondere wird nicht die „Ausweisung von Tempo 30-Zonen erleichtert“ wie verschiedentlich in der Presse berichtet wird. Vielmehr soll bei streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen künftig auch an Kinderspielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen – wie heute schon an Schulen und Altenheimen - Tempo 30 ohne besonderen Gefahrennachweis angeordnet werden können. Insofern ist nach der Novelle absehbar bereits vor der Novelle.“
Bürgermeister Mayer berichtet eingangs von den unangenehmen Auswirkungen der Rabattaktionen einiger Bauhäuser und Möbelgeschäfte in den Rathäusern. Bürgerinnen und Bürger wurden aufgefordert sich ihren Hochwasserschaden von ihrer Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen, um dann in Bau- und Möbelhäusern Rabattaktionen nutzen zu können. Dies brachte unseren Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung Bürger & Service ein zusätzliches Arbeitsaufkommen und in Erklärungsnöte, da diese Aktionen nicht mit der Gemeinde abgestimmt waren. Es habe aber auch gute Beispiele der Konkurrenz gegeben, die im eigenen Ermessen gegen Vorlage des Ausweises und einer Lichtbildaufnahme den beworbenen Rabatt gewährt hätten. Der Markt Mering kann und wird keinen der Schäden für eine Werbemaßnahme bestätigen, weil dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für eine reine Marketingmaßnahme zur Folge hätte.
Zum Hochwasserereignis informiert Bürgermeister Mayer, dass es eine interne Nachbesprechung gab. Die bearbeiteten Pläne mit den markierten betroffenen Gebieten hingen im Sitzungssaal aus. Dort war auch die Schadenursache (z.B. Oberflächenwasser, Grundwasser, Kanalüberlastung etc.) farblich dargestellt.
Aus einer zeitnah durchgeführten Kanalbefahrung in St. Afra (vor allem Breslauer Straße und Donauschwabenring) zum Zeitpunkt des hohen Grundwasserstandes ging hervor, dass die öffentlichen Kanäle grundsätzlich in einem besseren Zustand sind und nicht als Hauptursache heranzuziehen sind. Vielmehr stellt das Wasser, welches über die privaten Grundstückshausanschlüsse einfließt, das Hauptproblem dar. Insgesamt seien wohl rund 80 % bzw. 120 Hausanschlüsse in diesem Bereich undicht. Neben einem Anschrieben der Eigentümer sei auch eine Informationsveranstaltung zur privaten Vorsorge angedacht.
Gleichzeitig müsse der Abwasserzweckverband Obere Paar einige Hausaufgaben erledigen wie die Sanierung von bekannten Schäden und der Versuch einen Notbypass am Schwabhof zu errichten.
Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wird wegen folgender Themen angeschrieben: Freischneiden von Gräben, Beseitigung der Verschlammung der Paar, Verbesserung des Informationsflusses, Priorisierung des innerörtlichen Paarausbaus, Genehmigung eines Notbypasses auf Höhe von St. Afra. Zudem müsste die Steuerung der Rückhaltebecken, insbesondere am Samstagabend mit der Überschwemmung des Badanger-Areals und der Josef-Scherer-Straße hinterfragt werden.
Die Nachbarkommunen sollen wie folgt informiert werden: Die Oberlieger sollten im K-Fall das Pumpen in den Kanal unterlassen und dazu auch ihre Bürger informieren. Die Unterlieger (vor allem die Gemeinde Kissing) müsste aus Sicht der Verwaltung ihre Anschlüsse an den AWOP-Kanal überprüfen. Aus Sicht der Marktgemeinde Mering wird hier zu tief eingeleitet, weshalb es immer wieder zum Rückstau kommt, auch wenn der Kanal nur halb voll ist.
Zur Sicherung der Friedenauunterführung soll zudem ein mobiler Hochwasserschutz beschafft werden. Die Sozialstation will man künftig z.B. über die SEG Gruppe unterstützen.
Aus dem Gremium kam die Bitte das Wasserwirtschaftsamt zur Nachbesprechung einzuladen und die Pflege der Gewässer anzumahnen. Bürgermeister Mayer wies zudem auf die Notwendigkeit hin künftige Bauleitverfahren inhaltlich wegen der Versiegelung zu überdenken.