Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 den Bebauungsplan Nr. 78 „Alt St. Afra“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.