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Bebauungsplan Nr. 78 "Alt St. Afra"

Veröffentlicht am 22. September 2022

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 den Bebauungsplan Nr. 78 „Alt St. Afra“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

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