Mering Wappen

Marktgemeinderatssitzung vom 30.03.2023

Veröffentlicht am 18. April 2023 Autor: Heike Scherer

Eintrittspreise im Freibad Mering bezüglich der Einführung Umsatzsteuer gem. §2b UstG

Aufgrund der Einführung des §2b UStG sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, wozu das Freibad zählt, verpflichtet, Einnahmen im privatrechtlichen Bereich mit 7 % Umsatzsteuer zu versehen. Für den Markt Mering tritt dies ab 01.01.2024 in Kraft.
Momentan betragen die Eintrittspreise für Tageskarte Kind 1 Euro, für Tageskarte Erwachsene 2 Euro. Die Saisonkarte kostet für Kinder 15 Euro, für Erwachsene 25 Euro. Um bei Einführung der Umsatzsteuer keine Mindereinnahmen zu haben, müssen die Preise erhöht werden. Bereits bei der Machbarkeitsstudie durch die Altenburg-Gruppe war eine Preisanpassung vorgeschlagen worden. Zudem kostet die Sanierung des Freibades durch eine neue Folie die Marktgemeinde 200.000 Euro. Es wurden von der Verwaltung vier verschiedene Preisvorschläge erarbeitet. Der erste Vorschlag, bei dem nur um den Betrag der Umsatzsteuer erhöht werden würde, ist nicht zu empfehlen, weil sich krumme Beträge ergäben. Der zweite Vorschlag wäre, auf die nächste kaufmännische Rundungsmöglichkeit zu erhöhen, also 1,50 bzw. 2,50 Euro für die Tageskarten und 15 bzw. 27 Euro für die Saisonkarten. In den Preisvorschlägen 3 und 4 wurden weitere Erhöhungen eingebaut. Preisvorschlag 3 lautet, 2 bzw. 3 Euro für die Tageskarten und 30 bzw. 45 Euro für die Saisonkarten zu verlangen. Preisvorschlag 4 wäre, 2 bzw. 4 Euro für die Tageskarten und 30 bzw. 60 Euro für die Saisonkarten zu erheben. Preisvorschlag 4 entspricht auch der Empfehlung der Altenburg-Gruppe. Der Bürgermeister sprach sich für eine moderate Erhöhung für Erwachsene aus, vor allem für Kinder, die den Hauptteil der Nutzer darstellen, solle hingehen keine große Zusatzbelastung entstehen.
Mit 14:6 beschloss der MGR, die Tageskarte Kind auf 2 Euro, die Tageskarte Erwachsene auf 4 Euro zu erhöhen. Für die Saisonkarte Kind fiel der Preis von 30 Euro mit 9:11 Stimmen durch, der MGR einigte sich mit 16:4 auf einen Preis von 20 Euro. Bezüglich der Saisonkarte Erwachsene wurde der Preis mit 60 Euro und der mit 45 Euro mit 9:11 Stimmen abgelehnt. Mit 16:4 Stimmen beschloss der MGR, ab 2024 für die Saisonkarte Erwachsene 40 Euro zu verlangen. Mit 20:0 Stimmen stimmte der MGR dieser Erhöhung ab 2024 zu.

Somit werden ab 01.01.2024 die neuen Preise lauten: Tageskarte Kind 2 Euro, Tageskarte Erwachsene 4 Euro, Saisonkarte Kind 20 Euro und Saisonkarte Erwachsene 40 Euro

Haushalts- und Finanzplanung 2023 – 2026

Unstimmigkeiten gab es bezüglich der Grundsteuer B, die aufgrund der finanziellen Notlage im Jahr 2020 von 400 auf 600 Punkte geändert wurde. In der Hauptausschusssitzung am 14.03.2023 wurde darüber abgestimmt. Bei der ersten Abstimmung, die Grundsteuer B bei 600 Punkten zu belassen, war das Ergebnis 5:8. In der zweiten Abstimmung, die Grundsteuer B von 600 auf 500 Punkte zu senken, war das Ergebnis 12:1. Da MGR Resch am 22.03.2023 den Antrag stellte, auch nochmals im MGR über beide Hebesätze abzustimmen, arbeitete die Kämmerei für die MGR-Sitzung zwei Entwürfe aus, einen mit 500 Punkten und einen mit 600 Punkten. Der MGR sprach sich mit 21:0 für eine namentliche Abstimmung aus. Mit 8:13 Stimmen wurde der Vorschlag, den Hebesatz für die Grundsteuer B bei 600 Punkten zu belassen, abgelehnt. Mit 15:6 Stimmen beschloss der MGR, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 600 auf 500 Punkte zu senken. Einstimmig mit 21:0 stimmte der MGR der Haushaltssatzung und dem Haushalts- und Finanzplan 2023 bis 2026 (mit 500 Punkten Grundsteuer B) zu.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 2021

Zur Verhinderung von Straftaten (Vorteilsannahme) hatte das Bayerische Innenministerium bereits im Jahr 2008 Handlungsempfehlungen herausgegeben, dass der MGR über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen abstimmen sollte. Mit 21:0 Stimmen nahm der MGR von den im Jahr 2021 für den Markt Mering eingegangenen Spenden Kenntnis und beschloss die Annahme. Er sah bei den Zuwendungsgebern keine Vorteilserwartungen. Der Gesamtbetrag von Geld- und Sachspenden betrug 5.470 Euro.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 2022

Zur Verhinderung von Straftaten (Vorteilsannahme) hatte das Bayerische Innenministerium bereits im Jahr 2008 Handlungsempfehlungen herausgegeben, dass der MGR über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen abstimmen sollte. Mit 21:0 Stimmen nahm der MGR von den im Jahr 2022 für den Markt Mering eingegangenen Spenden Kenntnis und beschloss die Annahme. Er sah bei den Zuwendungsgebern keine Vorteilserwartungen. Der Gesamtbetrag der Geldspenden betrug 2.449 Euro.

Bekanntgaben

Für das Plakatieren in der Marktgemeinde gilt laut Herrn Küppersbusch die Sondernutzungssatzung. Der Verkehr darf nicht behindert werden und es darf keine Sexualisierung vorliegen. Für Vereine werden keine Gebühren erhoben. Bei Wahlen gilt nach dem Wahlgesetz eine Frist von 6 Wochen vor der Wahl und es gibt keine Auflagen.
Herr Küppersbusch informierte den MGR noch über die Probleme am Uferweg mit drei Grundstücken, von denen eines ein Carport und ein weiteres eine Garage haben, obwohl der Zufahrtsweg nur für Fußgänger sei. Es hatte aufgrund von Streitigkeiten ein Gespräch mit den Eigentümern, der Verwaltung und einem Rechtsanwalt stattgefunden, um eine Einigung zu erzielen.

Anfragen

Die CSU-Fraktion stellte einen Antrag auf Stärkung der Marktsonntage zur Behandlung in einer der nächsten Sitzungen.

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