Gemeinderat Steindorf - 12.04.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2017/1746-01 | |||
Ö 4 | 2018/2097 | |||
Ö 5 | 2018/2094 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid nicht, da das Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegt und das Vorhaben nicht privilegiert ist.
1 a) Der Gemeinderat Steindorf erklärt sich damit einverstanden, dass die Gemeinde an dieser Stelle bauleitplanerisch tätig werden soll und hier Baurecht geschaffen werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu die Rahmenbedingungen mit dem Landratsamt abzuklären und einen Geltungsbereich für ein künftiges Plangebiet festzulegen.
oder:
Alternative:
2. Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid, da sich das Vorhaben nach Einschätzung des Gemeinderates im planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB befindet und sich ein Zweifamilienhaus danach planungsrechtlich in die nähere Umgebung einfügt.
oder:
Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht, da sich das Vorhaben zwar hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB einfügt, die wegemäßige Erschließung ist allerdings hinsichtlich einer aufgrund der Länge des Wohnweges nicht ausreichenden Wegbreite nicht gesichert. 12.04.2018 - Gemeinderat Steindorf Ö 5 - geändert beschlossen Beschluss:
1. Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid nicht, da das Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegt und das Vorhaben nicht privilegiert ist.
Abstimmungsergebnis: 8:0
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Ö 6 |