Marktgemeinderat Mering - 21.02.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2019/2629 | |||
Ö 4 | 2017/1725-76 | |||
Ö 5 | 2019/2587 | |||
Ö 6 | 2019/2563 | |||
Ö 7 | 2019/2579 | |||
Ö 8 | 2019/2588 | |||
Ö 9 | 2019/2622 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:1. Der Marktgemeinderat beschließt, der Evangelischen Kirchengemeinde Mering zum Neubau eines Gemeindehauses in der Martin-Luther-Straße wegen der Baukostenmehrung einen weiteren Zuschuß in Höhe von 40.000 EUR zum bereits bewilligten Zuschuß in Höhe von 50.000 EUR zu gewähren. Die Mittel sind im Haushalt- und Finanzplan 2019 bis 2022 bei HHSt. 3700-9870 zu veranschlagen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, in Abstimmung mit der Gestaltung des Vorplatzes des evangelischen Gemeindehauses in der Martin-Luther-Straße durch die Evangelische Kirchengemeinde den angrenzenden Straßenbereich neu und einheitlich zu gestalten. Eine technische Notwendigkeit besteht dafür nicht. Für die Gestaltung sind im Haushalt- und Finanzplan 2019 bis 2022 Mittel in Höhe von 87.000 EUR zusätzlich bei HHSt. 6300-5100 einzustellen. 21.02.2019 - Marktgemeinderat Mering Ö 9 - ungeändert beschlossen Beschluss: 1. Der Marktgemeinderat beschließt, der Evangelischen Kirchengemeinde Mering zum Neubau eines Gemeindehauses in der Martin-Luther-Straße wegen der Baukostenmehrung einen weiteren Zuschuß in Höhe von 40.000 EUR zum bereits bewilligten Zuschuß in Höhe von 50.000 EUR zu gewähren. Die Mittel sind im Haushalt- und Finanzplan 2019 bis 2022 bei HHSt. 3700-9870 zu veranschlagen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, in Abstimmung mit der Gestaltung des Vorplatzes des evangelischen Gemeindehauses in der Martin-Luther-Straße durch die Evangelische Kirchengemeinde den angrenzenden Straßenbereich neu und einheitlich zu gestalten. Eine technische Notwendigkeit besteht dafür nicht. Für die Gestaltung sind im Haushalt- und Finanzplan 2019 bis 2022 Mittel in Höhe von 87.000 EUR zusätzlich bei HHSt. 6300-5100 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
zu 1.21 : 0 zu 2.14 : 7 |
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Ö 10 | 2019/2625 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 12 | Anfragen |
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Ö 12.1 | 2019/2657 |