Abwasserverband Obere Paar - 17.05.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | 2021/4244 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | 2021/4248 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 2021/4249 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Die Verbandsversammlung beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates des Marktes Mering, den Abschluss der in der Anlage beigefügten Zweckvereinbarung betreffend die Erledigung der Verwaltungsarbeiten des Abwasserzweckverbandes Obere Paar durch die Bediensteten des Marktes Mering.
Der Verwaltungskostenersatz des Abwasserzweckverbandes an den Markt Mering wird auf Grundlage der Lohnkonten 2020 für den Amtsvorstand auf 1.057,00 EUR/ Jahr (pauschal) festgesetzt.
festgesetzt.
Der Verwaltungskostenersatz ist alle 5 Jahre, nächstmöglich zum Haushaltsjahr 2025, auf seine Gültigkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen. 17.05.2021 - Abwasserverband Obere Paar Ö 5 - ungeändert beschlossen Beschluss: Die Verbandsversammlung beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates des Marktes Mering, den Abschluss der in der Anlage beigefügten Zweckvereinbarung betreffend die Erledigung der Verwaltungsarbeiten des Abwasserzweckverbandes Obere Paar durch die Bediensteten des Marktes Mering.
Der Verwaltungskostenersatz des Abwasserzweckverbandes an den Markt Mering wird auf Grundlage der Lohnkonten 2020 für den Amtsvorstand auf 1.057,00 EUR/ Jahr (pauschal) festgesetzt.
festgesetzt.
Der Verwaltungskostenersatz ist alle 5 Jahre, nächstmöglich zum Haushaltsjahr 2025, auf seine Gültigkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Abstimmungsergebnis: 23:0 |
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Ö 6 | 2021/4281 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8.1 | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8.2 |