Gemeinderat Schmiechen - 04.12.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2022/4888-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt für die geplante Errichtung eines Mobilfunkmastens mit zugehöriger Technikeinheit das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert ist, öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Alternative:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt für die geplante Errichtung eines Mobilfunkmastens mit zugehöriger Technikeinheit das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht.
04.12.2023 - Gemeinderat Schmiechen Ö 3 - geändert beschlossen
Gemeinderat Herbert König, macht folgenden Beschlussvorschlag.
(1) Der Gemeinderat kann die behauptete schlechtere Mobilfunkversorgung, auch des Bahnbereichs, durch den von der Gemeinde vorgeschlagenen Standort nicht nachvollziehen, zumal Veröffentlichungen der Mobilfunkbetreiber Anderes nahelegen. Die Beurteilung des Betreibers muss daher zunächst einer Prüfung, ggf, auch durch einen externen Fachmann, zugänglich gemacht werden;
(2) Es muss, auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, eine Abwägung zwischen den von der Gemeinde geltend gemachten öffentlichen Belangen und dem Vorhaben des Betreibers durchgeführt und auch der Gemeinde vorgelegt werden.
(3) Mindestens bis zur Erfüllung der Forderungen kann eine Zustimmung der Gemeinde im Interesse ihrer Bürger nicht erfolgen und besteht nach unserer Meinung auch keine Grundlage für eine Ersatzvornahme.
1. Beschluss: Wer ist dafür, den Beschlussvorschlag von Ratsmitglied Herbert König zu nehmen?
Abstimmungsergebnis: 2:10 somit abgelehnt
2. Beschluss:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt für die geplante Errichtung eines Mobilfunkmastens mit zugehöriger Technikeinheit das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert ist, öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Abstimmungsergebnis: 8:4 somit zugestimmt. |
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Ö 4 | 2023/5593 | |||
Ö 5 | 2023/5597 | |||
Ö 6 | 2023/5605 | |||
Ö 7 | 2023/5607 | |||
Ö 8 | ||||
Ö 9 |