Gemeinderat Schmiechen - 04.12.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2022/4888-01 | |||
Ö 4 | 2023/5593 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt Befreiungen von der zulässigen Wandhöhe (Nr. 2 a) und von den überbaubaren Grundstücksflächen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“.
04.12.2023 - Gemeinderat Schmiechen Ö 4 - geändert beschlossen Beschluss: GMR Martin Sumperl nimmt als persönlich Beteiligter an der Abstimmung nicht teil.
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt Befreiungen von der zulässigen Wandhöhe (Nr. 2 a) und von den überbaubaren Grundstücksflächen ( Überschreitung des östlichen Garagenbaufenster, Überschreitung des Hauptbaufenster im Osten, Überschreitung des Hauptfensters im Norden) des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen". Bezüglich der Errichtung der Lärmschutzwand wird eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 8 a (Einfriedungshöhe max.1,0 Meter) und von der Festsetzung Nr. 8 b (Ausführung als Holzlattenzäune) des Bebauungsplanes Nr. 10 "Unterbergen" erteilt. Der Gemeinderat Schmiechen erteilt diesbezüglich auch eine Befreiung von § 4 (straßenseitige Einfriedungen) der Ortsgestaltungssatzung Schmiechen.
Abstimmungsergebnis: 11:0 |
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Ö 5 | 2023/5597 | |||
Ö 6 | 2023/5605 | |||
Ö 7 | 2023/5607 | |||
Ö 8 | ||||
Ö 9 |