Mering Wappen

Marktgemeinderatssitzung vom 26.04.2023

Veröffentlicht am 02. Mai 2023 Autor: Heike Scherer

Eröffnung der Sitzung

Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 18.45 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 20, später 21 Marktgemeinderäte anwesend, außerdem nahmen Herr Sedlmeir, Herr Neumeir von der Verwaltung, Herr Dehm und Herr Griechbaum vom Büro OPLA in Augsburg und Herr Dr. Eckert von Imakomm teil.

Genehmigung der Niederschrift vom 23.03.2023

Die Niederschrift vom 23.03.2023 wurde mit 20:0 genehmigt.

Genehmigung der Niederschrift vom 30.03.2023

Die Niederschrift vom 30.03.2023 wurde mit 20:0 genehmigt.

Standortoffensive Mering – Abschlussbericht und Vorschlag für künftige Vermarktungsstrukturen – Marktmanager

Nachdem das Büro Imakomm seine Tätigkeiten weitgehen abgeschlossen hat, berichtete Dr. Christian Eckert dem MGR und den Besuchern über die Möglichkeiten, wie Mering künftig seine Vermarktungsstrukturen professioneller umsetzen könne. Er schlägt einen Marktmanager vor, der jährlich 67.052 Euro kosten würde. Die Kosten sind nur unter gewissen Bedingungen förderfähig, unter Umständen 2 bis 3 Jahre befristet, wenn stichhaltig das städtebauliche Erfordernis begründet und anerkannt würde. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, dass Stefan Spengler aufgrund seiner persönlichen Beteiligung als 2. Vorstand und gesetzlicher Vertreter von Mering Aktuell, der den Marktmanager anstellen soll, an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP ausgeschlossen ist. Dr. Eckert schilderte, dass viele Gemeinden bereits mit einem professionellen Marktmanager arbeiten. Wichtige Themen seien wie auch in Mering die Leerstände im Ortszentrum, der Rückgang der Handelsbesatzung, das Miteinander zwischen den Akteuren und dass Ehrenamtliche diese immer komplexer werdende Aufgabe nicht mehr stemmen könnten. Es gäbe drei Möglichkeiten: dass die Kommune die Aufgabe alleine übernehme, dass das organisierte Gewerbe es mache oder wie er es vorsehe ein Split-Modell zwischen Kommune und organisiertem Gewerbe mit einem hauptamtlichen Marktmanager. Laut Statistik brauche Mering sogar 3,5 Kräfte, merkte er an. Der Ist-Zustand sei, dass keine richtige Zusammenarbeit zwischen Marktgemeinde und Mering Aktuell bestehe und kein klarer Ansprechpartner da sei. Die Befragung der Betriebe habe ergeben, dass sie sich diesen wünschen. Eckert sagte, dass ein grundlegender Neustart von Mering Aktuell mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer nötig sei mit einer Namensänderung, der Arbeitstitel lautet Marktvereinigung Mering e.V.. Es soll einen Lenkungsausschuss, besetzt mit 10 bis 12 Personen (Bürgermeister, Marktbaumeister, Dienstleister etc.) geben, der für den Geschäftsführer einen Wirtschafts- und Aufgabenplan erstelle. Auch die Satzung müsse angepasst werden. Der Marktmanager solle eine Vergütung analog der TvöD-Entgeltgruppe 10 erhalten, ein Studium BWL oder VWL und optimalerweise Berufserfahrung haben. Er müsse dem MGR zweimal im Jahr Bericht erstatten. Ein noch zu schliessender Kooperationsvertrag regle, dass der Markt Mering die Kosten für den Marktmanager übernimmt. Das Budget für die Umsetzung der Ziele steuert Mering Aktuell bei, demnach werden 75 % der Mitgliedsbeiträge der Geschäftsvereinigung investiert. Eckert hoffe auf eine Erhöhung der Anzahl der Betriebe und somit des Budgets, evtl. kämen noch Sponsoren hinzu. Für den Herbst 2023 sei das Auswahlverfahren geplant, so dass der Marktmanager ab Januar 2024 starten könne. Mit 17:2 Stimmen beschloss der MGR, dass für eine zukunftsgerichtete Vermarktung professionelle Vermarktungsstrategien und die Ausstattung mit personellen Ressourcen nötig sei, beauftragte die Verwaltung mit Mering Aktuell einen Kooperationsvertrag zu schließen, der dem MGR vor der Unterzeichnung nochmals vorzulegen ist, dass der Markt Mering die Kosten für den hauptamtlichen Geschäftsführer des künftigen Gewerbevereins Mering Aktuell e. V. übernehmen und die Satzungsänderung bis zum Ende des 3. Quartals erfolgen solle.

Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Holzgartenweg“- Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Der Bebauungsplan wurde zweimal ausgelegt, weil noch eine Änderung erfolgen musste. Die erste Auslegung erfolgte vom 30.09. bis 31.10.22, die zweite vom 03.03. bis 24.03.23. Jeweils 32 Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, von denen je 13 eine Stellungnahme abgaben.

Landratsamt Aichach-Friedberg Immsissionsschutz

Die Stelle wies auf Probleme bezüglich Lärmschutz und Luftreinhaltung im Hinblick auf den Kindergarten hin. In der rechtlichen und fachlichen Würdigung wurde das Gebiet in fünf Lärmkontingente mit Werten für Tag und Nacht eingeteilt. Lösemittelemissionen und Staub durch die Schreinerei fallen nur 1 Stunde an Werktagen an so dass die zulässige Geruchshäufigkeit von 10 Prozent nicht erreicht werde, sondern nur 4 Prozent. Der MGR beschloss mit 20:0 Stimmen, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung zu ändern.

Regierung von Schwaben – Höhere Landesplanung

Durch geeignete Festsetzungen müsse bei Gewerbe- und Mischgebietsausweisungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen ausgeschlossen werden. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, eine Festsetzung zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten aufzunehmen und eine Anlage der nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimente beizufügen.

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die Bebauungsplanänderung um eine Festsetzung zur Nichteinleitung von Grund-, Drän- und Quellwasser in den öffentlichen Schmutzwasserkanal sowie um Hinweise zur Wasserwirtschaft zu ergänzen.

Staatliches Bauamt Augsburg

Das Staatliche Bauamt Augsburg wies darauf hin, dass keine Entschädigungsansprüche wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können. Mit 20:0 beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern, da die Problematik bereits im Rahmen des Verfahrens durch entsprechende Fachgutachten geprüft und berücksichtigt wurde.

Handwerkskammer für Schwaben

Die Handwerkskammer für Schwaben sah den Standort für den Kindergarten aufgrund der Immissionsbelastung nicht geeignet an, aber sah die Wahrung des Bestandsschutzes der Schreinerei als vorrangiges Ziel an. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Industrie- und Handelskammer

Die Abläufe in den umliegenden Gewerbebetrieben dürfen durch die geplante Kita nicht beeinträchtigt werden. Mit 20:0 beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern, da die Problematik bereits im Rahmen des Verfahrens durch entsprechende Fachgutachten geprüft und berücksichtigt wurde.

Bayerischer Bauernverband

Es müsse ein angemessener Ausgleich durch qualitativ gleichwertige Ersatzflächen stattfinden bzw. der Verlust der landwirtschaftlichen Nutzfläche durch eine Entschädigung ausgeglichen werden. Die Würdigung ergab, dass aufgrund des bestehenden Baurechts, dass nur modifiziert werde, kein Ausgleich erforderlich sei. Mit 20:0 beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Deutsche Telekom Technik GmbH

Die Deutsche Telekom Technik GmbH bat um eine Beteiligung bei Planungsänderungen und um eine Mitteilung vier Monate vor Baubeginn. Mit 20:0 beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Bayernwerk Netz GmbH

Für Kabelhausanschlüsse dürfen nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Außerdem muss im Planungsbereich ein Grundstück mit einer Größe zwischen 18 und 35 qm für eine Transformatorenstation bereitgehalten werden. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, redaktionelle Hinweise zu Kabelhausanschlüssen sowie möglicher Transformatorenstationen in die Begründung mit aufzunehmen.

Energienetze Bayern

Leitungstrassen sind von Bebauungen und Baumbepflanzung freizuhalten. Bei Pflanzgruben ist genügend Abstand zu Versorgungsleitungen einzuhalten oder Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, einen redaktionellen Hinweis zu Bepflanzungen in der Nähe von Leitungstrassen in die Begründung mit aufzunehmen.

Vodafone Deutschland GmbH

Sie will eine Stellungnahme über den Leitungsbestand abgeben. Mit 20:0 beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

DB AG – DB Immobilien

Die Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs dürfen nicht gefährdet oder gestört werden. Der Betrieb und Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung, Umbau, Erneuerung und Erweiterung dürfen nicht verzögert, behindert oder beeinträchtigt werden. Photovoltaik- und Solaranlagen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände zu gestalten. Bei Pflanzungen ist ein Sicherheitsabstand von 2,50 m zur Gleisanlage einzuhalten und sie sind nach Art und Abstand so zu wählen, dass sie nicht bei Windbruch in die Gleisanlagen fallen können. Mit 20:0 beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Eisenbahn-Bundesamt

Der Schienenverkehr und dessen Sicherheit dürfen nicht gefährdet werden und die Emissionen sind zu beachten. Mit 20:0 beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Landratsamt Aichach-Friedberg – Bauleitplanung

An der südlichen und nördlichen Grundstücksgrenze sind Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen zu treffen. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, eine rechtsredaktionelle Änderung in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.

Landratsamt Aichach-Friedberg – Immisionsschutz

Die Stelle fordert eine explizite Darlegung der Gemeinde, dass die geringfügige Überschreitung beim Lärmschutz als zumutbar angesehen wird. Sie empfiehlt einen aktiven Schallschutz zur Schreinerei und die Überprüfung der Lösemittelemissionen auf die Kindergartennutzung. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf bezüglich des Lärmschutzes rechtsredaktionell zu ändern, bezüglich der Luftreinhaltung aber nicht zu ändern.  

Landratsamt Aichach-Friedberg – Baurecht

Die Festsetzungen zu den Abstandsflächen zu den zusätzlichen Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen sind zulässig. Es können keine abstandsflächenfreien Anlagen gewählt werden. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, eine rechtsredaktionelle Änderung in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.

Regierung von Schwaben- höhere Landesplanung

Sie verweist erneut auf den Ausschluss von unzulässigen Einzelhandelsagglomerationen. Mit 20:0 beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern, es wurde bereits nach der ersten Auslegung aufgenommen.

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Das Baugebiet zählt zum Bereich HQextrem. Die Versickerung soll als Vorzugsvariante für unverschmutztes Niederschlagswasser gewählt werden. Laut fachlicher Würdigung ist aufgrund des hohen Grundwasserstandes eine Entwässerung über den Regen- bzw. Mischwasserkanal angebracht. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, die rechtsredaktionelle Änderung und Anpassung der Hinweise an die aktuellen Gegebenheiten.

Staatliches Bauamt Augsburg

Erneut wies das Staatliche Bauamt Augsburg darauf hin, dass keine Entschädigungsansprüche wegen Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen erhoben werden können. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Handwerkskammer Schwaben

Die Handwerkskammer Schwaben sieht durch die Erhöhung des Immissionsstandards eine Gefahr für die Schreinerei und den Standort für den Kindergarten aufgrund der verkehrslärmbedingten Überschreitung der Werte als kritisch. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Dt. Telekom Technik GmbH

Sie verweist auf die Stellungnahme vom Oktober 2022. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Bayernwerk Netz GmbH

Sie weist erneut auf die Erfordernisse für Kabelhausanschlüsse und den Platz für eine mögliche Transformatorenstation hin. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Vodafone Deutschland GmbH

Sie äußert das Interesse an der Mitverlegung von Leerrohren mit Glasfaserkabeln und bittet um Information bzgl. Potential und Kosten. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

DB AG – DB Immobilien

Sie verweist auf die noch gültige Stellungnahme vom Oktober 2022. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Eisenbahn-Bundesamt

Es wird auf die Stellungnahme vom Oktober 2022 verwiesen. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

Polizeiinspektion Friedberg

Die Polizeiinspektion Friedberg erkennt die Erschließung der Straße „Am Mühlanger“ und einen Wendehammer als ordnungsgemäß an, ebenso den Ringanschluss an die Friedenaustraße. Auch eine Einbahnstraßenregelung wäre möglich und sogar eine deutliche Verbesserung für die Bring- und Holpflicht und Sicherheit des Kindergartenbetriebs. Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

4. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 17 „Holzgartenweg“ – Satzungsbeschluss

Mit 20:0 Stimmen beschloss der MGR die vom Büro OPLA ausgearbeitete 4. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 17 „Holzgartenweg“ in der Fassung vom 26.04.23 mit den Änderungen als Satzung und beauftragte die Verwaltung mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Mit 18:3 Stimmen billigte der MGR den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ mit der Planungsvariante 1 (ohne zusätzliche Erschließung) und beauftragte die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung. Die Variante 1 ist die wirtschaftlichere Variante und nach jetzigem Stand ist aktuell auch ein Interessent vorhanden, der die westliche Hälfte der Erweiterungsfläche zusammen mit den beiden südlich angrenzenden Bauplätzen erwerben möchte.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Südlich der Wendelsteinstraße“ – Aufstellungsbeschluss

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die gewerblichen Betriebe im Bestand bauplanungsrechtlich gesichert werden und die gewerbliche Entwicklung nicht durch Vorhaben, welche diese gewerbliche Entwicklung beeinträchtigen können, gefährdet werden. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Südlich der Wendelsteinstraße“ und das Büro OPLA zu beauftragen.

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 „Am Badanger“- Aufstellungsbeschluss

Ein Bebauungsplan würde den Biergartenbetrieb baurechtlich absichern. Momentan wird der jährliche Biergartenbetrieb als fliegender Bau geduldet und wäre damit maximal etwa 2 Monate im Jahr zulässig.  Aufgrund von Gutachten zum Naturschutz beliefen sich die Kosten auf 15.000 Euro. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR die Vertagung auf Oktober 2023.

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Beim neuen Friedhof“ – Aufstellungsbeschluss

Der Eigentümer der unbebauten Flurstücke 1439/16 und 1439/13 hat eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Er möchte ein baugleiches Doppelhaus mit Tiefgarage errichten. Mit 16:5 Stimmen beschloss der MGR die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Beim neuen Friedhof“ und beauftragte die Verwaltung, ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen und mit dem Antragsteller einen Kostenerstattungsvertrag abzuschließen. Das Gremium möchte in diesem Zusammenhang den alten Bebauungsplan auch hinsichtlich der Höhen und der Wohneinheiten neu regeln.

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ – Aufstellungsbeschluss

Der Eigentümer des Flurgrundstücks Nr. 2011 hat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ beantragt, weil er eine modulare Halle bauen möchte, die laut einem Immissionsschutzgutachten der Fa. Kottermair gute Auswirkungen erzielt. Der MGR beschloss mit 21:0 Stimmen die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ durch das Büro OPLA und beauftragte die Verwaltung, mit dem Antragsteller einen Vertrag über die Planungskostenübernahme abzuschließen.

Schöffenwahl 2023 – Aufstellung einer Vorschlagsliste für 2024 bis 2028

Es haben sich 46 Bewerber gemeldet, von denen der MGR acht Personen bis zum 15.05.23 benennen muss. Jede Fraktion durfte zwei Personen vorschlagen, bei gleichem Namen musste ein Ersatz genannt werden. Benannt werden die Bewerber und Bewerberinnen Martin Bökamp, Edith Eichler-Süß, Dr. Peter Kratzer, Heike John, Matthias Ritter, Johanna Scherer, Bernhard Abel und Daniela Hermle-Pertolli.

Bekanntgaben

Die MGR werden vom Ersten Bürgermeister zum Volksfestauftakt eingeladen.

Anfragen

Es wird angefragt, ob die bestellten Straßenlampen steuerbar sind.

Es wird nach dem Stand des Bebauungsplans 44 „Augsburger Straße“ gefragt. Bürgermeister Mayer antwortet, dass derzeit die erschließungskosten neu kalkuliert werden.

Die Straßen, in denen die Firma die Glasfaseranschlüsse verlegt hat, sind nicht zufriedenstellend wiederhergestellt worden. Bürgermeister Mayer antwortet, dass die Firmen bereits mehrfach zur Nachbesserung aufgefordert wurden und auch immer wieder nachgebessert wird.

Die Verkehrssituation an der Ecke Albrecht-Dürer-Straße ist durch die Baustelle sehr problematisch, weil die Sicht für Autofahrer schlecht ist. Die örtliche Verkehrsbehörde wird sich die Situation vor Ort ansehen.

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