Fünf Personen inklusive Bürgermeister Florian A. Mayer

Marktgemeinderatssitzung vom 17.12.2022

Veröffentlicht am 23. Dezember 2022

Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 16, später 18 MGR anwesend. Von der Verwaltung waren Herr Lichtenstern, Herr Neumeir, Herr Mayr und später Herr Gerlsbeck anwesend. Außerdem nahm Herr Griechbaum vom Büro OPLA aus Augsburg teil.

Genehmigung der Niederschrift vom 17.11.22

Mit 16:0 Stimmen wurde die Niederschrift vom 17.11.22 genehmigt.

Stadtradeln vom 16.05. bis 05.06.2022 Ehrung der drei besten Einzelpersonen und Teams

Beim Stadtradeln beteiligten sich 500 aktive Personen, 22 Teams, die 46.961 km fuhren und 7232 t CO2 einsparten. 9 Kommunalpolitiker beteiligten sich.

Bei den Einzelpersonen belegte Rudi Herter mit 758,8 km den 3. Platz, 2. wurde Friedrich Meier mit 1527 km, den ersten Platz belegte Wolfgang Römisch mit 1802,3 km.

Bei den Teams belegte die UWG mit 22 Personen und 4707 km den 3. Platz, 2. wurde der Christustreff mit 27 Personen und 5641 km, den 1. Platz holte sich die Ambérieuschule mit 305 Personen und 5930 km.

Bebauungsplan Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Am 28.01.2021 beschloss der MGR die Aufstellung des Bebauungsplanes und billigte den Entwurf am 28.07.2021, die Beteiligung fand statt zwischen 18.08. und 01.10.2021. Bei den weiteren Planungen erfolgte ein Wechsel vom vereinfachten in ein Regelverfahren und eine zweite öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Von 24 Trägern öffentlicher Belange haben 8 Anregungen oder Bedenken vorgebracht, aus der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein.

Landratsamt Aichach-Friedberg Bauleitplanung

Die Bauleitplanung des LRA forderte einen Hinweis auf Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Textteil. Der MGR beschloss mit 17:0 Stimmen, keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen, aber die textliche Festsetzung unter §2 Abs. 1 rechtsredaktionell zu überarbeiten, dass diese mit §§5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 am Anfang der Satzung gebündelt werden.

Landratsamt Aichach-Friedberg Technische Bauordnung

Wiederum fasste der MGR mit 17:0 Stimmen den Beschluss, keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen, aber die textliche Festsetzung unter §2 Abs. 1 rechtsredaktionell zu überarbeiten, dass diese mit §§5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 am Anfang der Satzung gebündelt werden.

Landratsamt Aichach-Friedberg

Das Landratsamt Aichach-Friedberg forderte, große und alte Bäume, vor allem mit Rissen oder Baumhöhlen als erhaltenswerten Baumbestand in der Bauleitplanung textlich festzusetzen. Der MGR entschied sich jedoch mit 17:0 Stimmen gegen eine Änderung des Bebauungsplans, weil die Festsetzungen zum Erhalt großer und alter Bäume (Grünordnungsmaßnahmen und artenschutzrechtliche Maßnahmen zu Rodungszeit und Nistkästen ausreichend seien.

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth äußerte keine Bedenken. Deswegen fasste auch hier der MGR mit 17:0 Stimmen den Beschluss, keine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen. 

Bayernwerk Netz GmbH

Die Bayernwerk Netz GmbH schrieb, dass der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb ihrer Anlagen nicht beeinträchtigt werden dürfe. Der MGR beschloss mit 17:0 Stimmen, keine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen. 

Deutsche Telekom Technik GmbH

Die Deutsche Telekom Technik GmbH schrieb, dass Bestand und Betrieb der Telekommunikationsanlagen gewährleistet sein müsse und bat um Informationen über den Ablauf von Maßnahmen 4 Monate vor Baubeginn. Da aber öffentliche Verkehrsflächen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind und auch keine Verlegung geplant ist, beschloss der MGR mit 17:0 Stimmen, keine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen. 

DB-AG-DB Immobilien

Die DB-AG-DB Immobilien merkte an, dass es keine Behinderung und Beeinträchtigung des Betriebes sowie von Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung, zum Umbau, zur Erneuerung und Erweiterung geben dürfe und forderte Schutzmaßnahmen gegen die Emissionen festzusetzen. Da es keine Beeinträchtigung geben wird und der passive Schallschutz dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren überlassen wird, beschloss der MGR mit 17:0 Stimmen, keine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen. 

Eisenbahn-Bundesamt

Die Anmerkungen und die Gründe sind dieselben wie unter 4.7. Mit 18:0 Stimmen entschied der MGR, keine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen.

Stellungnahme einer Bürgerin

Die Bewohnerin der Hartwaldstr. 21 reklamierte, dass bei ihr im gelben Bereich des Bebauungsplanes nur eine Gesamthöhe von 6,50 m mit Flachdach zugelassen sei. Bei Hausnr. 25 sei dagegen eine Höhe von 9,60 m mit Pultdach zugelassen, obwohl es sich ebenfalls im gelben Bereich befindet. Sie beantragte aufgrund identischer Lage ebenfalls die Zulassung einer Höhe von 9,60 m für ein Bauvorhaben der Familie. Herr Griechbaum erläuterte dem MGR noch einmal, warum die Zulassung nicht möglich sei. Da es ein Widerspruch zum städtebaulichen Ziel, die Struktur des Baugebietes zu sichern und zu erhalten wäre, beschloss der MGR mit 18:0 Stimmen, keine Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen.

Bebauungsplan Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“ – Satzungsbeschluss

Der MGR beschloss mit 17:1 Stimmen den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplan in der Fassung vom 15.12.2022 als Satzung und beauftragte die Verwaltung mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung. 

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ – Aufstellungsbeschluss mit gleichzeitiger Billigung

Aufgrund eines Hinweises des Landratsamtes Aichach-Friedberg ist bezüglich der Festsetzungen zum erweiterten Bestandsschutz eine redaktionelle Änderung erforderlich. Herr Griechbaum zeigte die alte und die neue Fassung. Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ und billigte den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 15.12.2022 und beauftragte die Verwaltung zur öffentlichen Auslegung.

Neuerlass der Satzung über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von KFZ-Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) des Marktes Mering

Frau Hutschenreiter hatte aufgrund der Beratungen vom 30.6. zwei Entwürfe ausgearbeitet, beim 1. Entwurf wird die Ermittlung des Stellplatzbedarfes nach Wohnungen und deren Größen gemacht, beim 2. Entwurf mittels eines Faktors 1:50. Für die Ablösebeträge gibt es die Möglichkeit einer Staffelung nach oben oder eines pauschalen Betrages. Der Beschluss wurde vertagt.

Vergabe der Dachdeckungsarbeiten für den Kinderhort Ambérieustraße

Die Dachdeckungsarbeiten wurden an die Firma Huber in Mering zum Preis von 400.540,72 Euro vergeben. Die Prognose vom 14.01.2022 lag bei 264.069,47 Euro, womit sich eine Preissteigerung von 151,68 % ergibt. Die Kosten werden im Haushalt 2023 eingetragen.

Antrag der Fraktionen SPD, Grüne und UWG auf Wahrung der demokratischen Vielfalt in Mering

Der Antrag wurde am 17.11. von der Fraktion der SPD gestellt und Erster Bürgermeister Florian Mayer holte Stellungnahmen zur rechtlichen Zulässigkeit ein. Sowohl das Staatsministerium des Innern als auch die Rechtsabteilung des Landratsamtes Aichach-Friedberg kommen zu der Auffassung, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verletzt werde, weil der Antrag gegen das Parteiengesetz und die Bayerische Gemeindeordnung verstoße. Die laufenden Angelegenheiten seien die Aufgabe des Bürgermeisters und ihm dürften vom MGR keine Weisungen erteilt werden, lautete die Stellungnahme. Die Beschränkung dürfe außerdem nicht auf die Abgeordneten der im MGR vertretenen Parteien gemacht werden und ein Überspringen einiger Parteien sei unzulässig, so dass aufgrund des Gleichbehandlungsgebotes dann auch die FW, die FDP und die AfD eine Rede halten dürften. Bei zu vielen Rednern könnte die Kapazitätsgrenze überschritten werden und die Veranstaltung für die Gäste uninteressant werden. Mit 17:1 Stimmen nimmt der MGR diesen Sachverhalt zur Kenntnis.

Bekanntgaben

Die Baumaßnahme an der Zettlerbrücke verzögert sich aufgrund der Kälte bis ins Frühjahr 2023.

Die Regierung von Schwaben informiert, dass im Ankerzentrum aufgrund von Kapazitätsproblemen vorübergehend 45 alleinstehende Männer untergebracht werden.

Die Marktgemeinderäte, die noch kein Exemplar der Ortschronik erhalten haben, erhalten ein kostenloses Exemplar gegen Unterschrift.

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