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Marktgemeinderatssitzung vom 23.02.2023

Veröffentlicht am 06. März 2023

Eröffnung der Sitzung

Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 22 Marktgemeinderäte anwesend, außerdem nahmen Frau Ehrenhuber, Herr Neumeir, Frau Paulus und Herr Mayr von der Verwaltung teil sowie Frau Gottschalk und Herr Rieger von der Firma Meixner + Partner.

Genehmigung der Niederschrift vom 26.01.2023

Die Niederschrift vom 26.01.2023 wurde mit 22:0 Stimmen genehmigt.

Kindertagesstätte St. Afra: Eignungskriterien zur Vergabe für die Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung und für die Freianlagen

Das Projektsteuerungsbüro Meixner + Partner erhielt vom Markt Mering den Auftrag zur Durchführung und Betreuung des VgV-Verfahrens für den Neubau der KiTa St. Afra. Frau Gottschalk arbeitete hier die Kriterienmassgaben Eignung, Auswahlkriterien und Zuschlagskriterien aus und erstellte fünf Bewertungsmatrixen. Es sind fünf, weil für die technische Ausrüstung zwei Bewertungsmatrixen notwendig sind, eine für Starkstrom-, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Förderanlagen und eine weitere für Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, nutzungsspezifische Anlagen, Gebäude- und Anlagenautomaten. Frau Gottschalk stellte die fünf Bewertungsmatrixen kurz vor. Sie nannte als Kriterien für das Auswahlverfahren u. a. die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung. Bei den Zuschlagskriterien erwähnte sie, dass die Firmen Referenzen angeben können und es Bonuspunkte für bestimmte Kompetenzen wie nachhaltiges Bauen gibt. Mit 20 : 2 Stimmen beschloss der MGR, die Bewertungskriterien wie vom Projektbüro Meixner + Partner vorgeschlagen für die Positionen Objektplanung, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung ALG 4,5,6, technische Ausrüstung ALG 1,2,3,7,8 und Freianlagenplanung zu belassen.

Kindertagesstätte „Am Mühlanger“, Sachstand und Durchführungsbeschluss

Der Beschluss für die KiTa „Am Mühlanger“ mit 7 Gruppen erfolgte am 25.02.2021 und das Architekturbüro 3+glogger.müller.blasi erhielt den Planungsauftrag. Am 19.05.2022 wurden die Planungsvarianten vorgestellt und der MGR fasste die Beschlüsse für den Planentwurf. Laut aktueller Kostenberechnung vom 26.01.2023 belaufen sich die Baukasten auf 8.703.864,57 Euro, die Schätzung am 08.08.2022 lag bei 8.563.621,04 Euro. Frau Eberhofer erklärte, dass die Teuerung auch mit der Geländeangleichung für das um 75 cm höher gesetzte Gebäude aufgrund des Kanalanschlusses zusammenhinge. Der eingereichte Antrag für die FAG-Förderung über 3.620.566,00 Euro könne erst weiterbearbeitet werden, wenn der MGR die Planung beschlossen hat. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR die Durchführung der Baumaßnahme gemäß der Planung des Architekturbüros 3+glogger.müller.blasi.

Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“- Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung hatte der MGR am 24.02.2022 beschlossen und den Entwurf am 17.11.2022 gebilligt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 08.12.2022 bis 20.01.2023 statt. Von den beteiligten 27 Trägern öffentliche Belange haben 7 Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“- Abwägung Nr. 1: Landratsamt Aichach-Friedberg - Bauleitplanung

Die Bauleitplanung des Landratsamtes Aichach-Friedberg bemängelte, dass die Präambel unvollständig sei und um die geltenden Gesetze und den aktuellen Rechtsstand zu ersetzen sei. Mit 21:1 Stimmen beschloss der MGR, die Präambel um die aktuell geltenden Gesetze und Verordnungen redaktionell zu ergänzen. Er beschloss auch, die geplante Regelungsdichte der getroffenen Festsetzungen weiterhin beizubehalten.

Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“- Abwägung Nr. 2: Landratsamt Aichach-Friedberg – Untere Immissionsschutzbehörde

Die Untere Immissionsschutzbehörde wies darauf hin, dass durch die Bahnlinie erhebliche Verkehrslärmimmissionen entstehen und bei Neubauten ein baulicher Schallschutz notwendig sei. Der Bereich muss mit dem Planzeichen gekennzeichnet werden. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, die Planzeichnung und den Satzungstext um das Planzeichen 15.6 der Anlage zur PlanzV90 und textliche Hinweise zum Immissionsschutz redaktionell zu ergänzen.

Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“- Abwägung Nr. 3: Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Der MGR beschloss mit 22:0 Stimmen, die in der Begründung bereits enthaltenen wasserwirtschaftlichen Hinweise redaktionell zu ergänzen.

Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“- Abwägung Nr. 4: DB AG – DB Immobilien

Die DB AG – DB Immobilien wies darauf hin, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs nicht gefährdet oder gestört werden darf. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, in der Begründung Hinweise zu den Belangen der Deutschen Bahn redaktionell zu ergänzen.

Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“- Abwägung Nr. 5: Eisenbahn-Bundesamt

Das Eisenbahn-Bundesamt wies darauf hin, dass die Standsicherheit, Funktionsfähigkeit und Zugänglichkeit der Betriebsanlagen jederzeit zu gewährleisten sei und notwendige Maßnahmen zur Unterhaltung, Erneuerung, Modernisierung nicht verhindert oder erschwert werden dürfen. Emissionen müssten bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, in der Begründung Hinweise zu den Belangen des Eisenbahn-Bundesamtes redaktionell zu ergänzen.

Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“- Abwägung Nr. 6: Deutsche Telekom Technik GmbH

Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilte mit, dass bei Planungsänderung eine Beteiligung erforderlich sei und sie über alle Maßnahmen informiert werden müsse. 4 Monate vor Baubeginn sei die Mitteilung notwendig. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH im Rahmen der Objektplanung zu berücksichtigen.

Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“- Abwägung Nr. 7: Bund Naturschutz in Bayern e. V. Ortsgruppe Mering

Die Ortsgruppe Mering des Bundes Naturschutz in Bayern e. V. schlug eine Umweltprüfung im Frühjahr/Sommer 2023 und eine Neubewertung der Zulässigkeit der Bebauung und eventueller Ausgleichsmaßnahmen vor, weil das Gebiet im durch Hochwasser gefährdeten Bereich liege und dafür noch keine aktuelle Kartierung vorliege. Mit 18:4 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise des Bund Naturschutz im Rahmen der nachfolgenden Objektplanung zu berücksichtigen, jedoch an der Aufstellung der Einbeziehungssatzung festzuhalten.

Einbeziehungssatzung „Flurnummer 1773/2 Mering – Finsterweg“- Satzungsbeschluss

Der Satzungsbeschluss wurde auf eine spätere Sitzung verschoben, weil noch nicht alle Vorbedingungen bei den Ausgleichsflächen erfüllt sind.

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Alt St. Afra“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Am 15.12.2022 hatte der MGR die Aufstellung beschlossen und den Entwurf gebilligt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand vom 28.12.2022 bis 06.02.2023 statt.

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Alt St. Afra“ – Abwägung Nr. 1: Landratsamt Aichach-Friedberg

Das Landratsamt Aichach-Friedberg schlug vor, dass im Textteil klar zu formulieren, ob die übrigen Festsetzungen zum erweiterten Bestandsschutz auch für Nutzungsänderungen, bauliche Erweiterungen und Änderungen, die dem Bestandsgebäude untergeordnet sind, gelten sollen. Der MGR beschloss mit 22:0 Stimmen, entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung der Verwaltung eine rechtsredaktionelle Änderung der Festsetzung des Erweiterten Bestandsschutzes.

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Alt St. Afra“ – Abwägung Nr. 2: BürgerIn

Ein BürgerIn fragte an, ob die Metzgerei und die Nebengebäude in der Eichendorffstr. 2 in Wohngebäude zulässig sei, weil sie von der Verwaltung noch keine klare Auskunft erhalten habe. Auch hier beschloss der MGR mit 22:0 Stimmen, entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung der Verwaltung eine rechtsredaktionelle Änderung der Festsetzung des Erweiterten Bestandsschutzes.

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Alt St. Afra“ – Satzungsbeschluss

Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR die vom Büro OPLA ausgearbeitete 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Alt St. Afra“ in der Fassung vom 23.02.2023 mit den beschlossenen Änderungen als Satzung und beauftragte die Verwaltung mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung.

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 „Gewerbepark Mering-West“ – Aufstellungsbeschluss

Da aufgrund der Regenrückhaltebecken Merching und Putzmühle kein Überschwemmungsgebiet mehr vorliegt, ist die Retentionsfläche an der nördlichen Grenze des Baugebietes nicht mehr erforderlich und der Projekt- und Vergabeausschuss für den Gewerbepark Mering West traf den Empfehlungsbeschluss, dass die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplanes zum Zwecke der Umwandlung der nördlichen Retentionsfläche in Bauland erstellen und dem MGR vorlegen solle. Mit 19:3 Stimmen beschloss der MGR die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 „Gewerbepark Mering-West“ und beauftragte das Büro OPLA in Augsburg mit der Durchführung des Änderungsverfahrens.

Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhauses mit Garagen „Am Spielberg 7“ in Meringerzell, hier: Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach Art. 67 BayBO

Am 11.10.2021 hatte der Bau- und Planungsausschuss zum Bauantrag für zwei Doppelhäuser nicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt, weshalb sich der Antragsteller an das Landratsamt wandte. Die Prüfung ergab, dass das südliche Doppelhaus genehmigungsfähig sei und das Landratsamt beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen und hört deshalb den Markt Mering an. Mit 22:0 Stimmen erteilte der MGR das Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das reduzierte Bauvorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

Neuerlass der Satzung über den Nachweis, die Herstellung und Ablösung von KFZ-Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) des Marktes Mering

Die Stellplatzsatzung war bereits am 30.06. und 15.12.2022 Thema der MGR-Sitzungen, eine Beschlussfassung wurde bis zu einem Gespräch zwischen den Fraktionsvorsitzenden und des Vertretern des Radwege-AK vertagt. Beim Termin am 02.02.2023 wurde ein Satzungsentwurf erstellt. Mit 19:3 Stimmen beschloss der MGR den Neuerlass der Stellplatzsatzung des Marktes Mering in der Fassung des Satzungsentwurfes vom 07.02.2023.

Bekanntgaben

  • Bezüglich des Jahresleistungsverzeichnisses für Straßenunterhaltungsarbeiten für 2023 wird mitgeteilt, dass die Firma Wiesmüller für 2022 eine Auftragssumme in Höhe von 24.084,41 Euro als wirtschaftlichster Anbieter erhalten hatte und tatsächlich 124.000 Euro abgerechnet hatte. Mit Schreiben vom 13.01.2023 bestätigte die Firma Wiesmüller, das Leistungsverzeichnis von 2022 zu den gleichbleibenden Konditionen anzuerkennen.
  • Das Volksfest findet voraussichtliche eine Woche später vom 27.04. bis 01.05. statt.
  • Die KiTa-Situation ist für 2023 besser als im Jahr 2022. Vor allem die in den Kindergärten angemeldeten Kinder können vermutlich alle untergebracht werden, in Krippe und Hort nicht alle. Es ist eine Besprechung mit den Eltern geplant.
  • Frau Paulus teilt dem MGR den Haushaltsplanentwurf aus, zu dem eine erste Besprechung am 02.03. angesetzt wird. Da die Schlüsselzuweisungen viel geringer ausfallen, aber die Kreisumlage viel höher, muss der Markt Mering 10,8 Mio. aus den Rücklagen entnehmen und eine Neuverschuldung von 7,1 Mio. Euro einplanen. Der MGR bittet um Nachverhandlungen mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg, weil die Gemeinde sonst mit einer hohen Zinslast zu kämpfen habe.

Anfragen

  • Mehrere Bäume wurden gefällt, in der Kanalstraße zwei und in der Bahnhofstraße der Baum Nr. 21. Es wurde angefragt, ob diese krank waren und ersetzt werden. Das wird von der Verwaltung abgeklärt.
  • Es wurde angefragt, ob die Gemeinde bei den Streitigkeiten am Uferweg eingreifen könne. Sie hat alle Beteiligten für den  am 27.02. zu einem Vermittlungsgespräch eingeladen.
  • Auf die Nachfrage bzgl. dem Stand der Umsetzung der B&R-Anlage am Gewerbepark erklärte Bürgermeister Mayer, dass der Förderbescheid des Bundes erst im Januar eingegangen sei.
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