Gemeinderat Steindorf - 08.12.2016
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2016/1348 | |||
Ö 4 | 2016/1341 | |||
Ö 5 | 2016/1346 | |||
Ö 6 | 2016/1347 | |||
Ö 7 | 2016/1344 | |||
Ö 8 | 2016/1345 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 BauGB den Bebauungsplan Nr. 25 „Eresried Süd“ in der planzeichnerischen Darstellung vom 04.08.2016 zuletzt geändert am 08.12.2016 sowie die Satzung und Begründung gleichen Datums als Satzung gemäß §10 Abs.1 BauGB. Die Begründung wird übernommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, sobald die im Parallelverfahren stattfindende 6. Flächennutzungsplanänderung genehmigt wurde. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214 und 215 BauGB wurde hingewiesen. 08.12.2016 - Gemeinderat Steindorf Ö 8 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 BauGB den Bebauungsplan Nr. 25 „Eresried Süd“ in der planzeichnerischen Darstellung vom 04.08.2016 zuletzt geändert am 08.12.2016 sowie die Satzung und Begründung gleichen Datums als Satzung gemäß §10 Abs.1 BauGB. Die Begründung wird übernommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, sobald die im Parallelverfahren stattfindende 6. Flächennutzungsplanänderung genehmigt wurde. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214 und 215 BauGB wurde hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
7:2 |
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Ö 9 | 2016/1343 | |||
Ö 10 |