Gemeinderat Steindorf - 08.12.2016
TOP | Betreff | Vorlage | ||
---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2016/1348 | |||
Ö 4 | 2016/1341 | |||
Ö 5 | 2016/1346 | |||
Ö 6 | 2016/1347 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat stellt aufgrund der §§ 5 und 6 BauGB die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Eresried Süd“ in der Fassung vom 04.08.2016 zuletzt geändert am 08.12.2016 in seiner Sitzung am 08.12.2016 durch Beschluss fest.
Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag auf Genehmigung der 6. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Aichach-Friedberg zu stellen. Vorher sind der Ausfertigungsvermerk sowie die Verfahrensvermerke in der Satzung (textliche Festsetzungen und Planzeichnung) auszufüllen und vom Bürgermeister zu unterschreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorliegen der Genehmigung die Bekanntmachung gemäß §6 Abs.5 BauGB durchzuführen. Auf die Rechtsfolgen der §§44, 214 und 215 BauGB ist bei der Bekanntmachung hinzuweisen.
08.12.2016 - Gemeinderat Steindorf Ö 6 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat stellt aufgrund der §§ 5 und 6 BauGB die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Eresried Süd" in der Fassung vom 04.08.2016 zuletzt geändert am 08.12.2016 in seiner Sitzung am 08.12.2016 durch Beschluss fest.
Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag auf Genehmigung der 6. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Aichach-Friedberg zu stellen. Vorher sind der Ausfertigungsvermerk sowie die Verfahrensvermerke in der Satzung (textliche Festsetzungen und Planzeichnung) auszufüllen und vom Bürgermeister zu unterschreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorliegen der Genehmigung die Bekanntmachung gemäß §6 Abs.5 BauGB durchzuführen. Auf die Rechtsfolgen der §§44, 214 und 215 BauGB ist bei der Bekanntmachung hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
9:0 |
||||
Ö 7 | 2016/1344 | |||
Ö 8 | 2016/1345 | |||
Ö 9 | 2016/1343 | |||
Ö 10 |