Bau- und Planungsausschuss - 27.03.2017
TOP | Betreff | Vorlage | ||
---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2016/1169-02 | |||
Ö 4 | 2017/1519 | |||
Ö 5 | ||||
Ö 6 | 2016/1061-01 | |||
Ö 7 | 2017/1515 | |||
Ö 8 | 2017/1472 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Variante A: Wie ursprünglich von der Antragstellerin beantragt, wird das bestehende absolute Halteverbot auf der Ostseite der Schwägerlstraße auf deren gesamter Länge zeitlich unbefristet angeordnet. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrs-rechtliche Anordnung zu erstellen.
Variante B: Das bestehende absolute Halteverbot auf der Ostseite der Schwägerlstraße wird nur im Bereich des der HsNr. 7 gegenüberliegenden Grundstücks (HsNr. 10) zeitlich unbefristet angeordnet. Der restliche Bereich bis zur Einmündung Hermann-Löns-Straße bleibt zeitlich von 17.00 Uhr bis 06.00 Uhr befristet. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen. 27.03.2017 - Bau- und Planungsausschuss Ö 8 - geändert beschlossen Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, an der Ostseite der Schwägerlstraße im Bereich der nördlichen Grundstücksgrenze der Hausnummer 10 und der südlichen Grundstücksgrenze der Hausnummer 6, zeitlich dauerhaft einzurichten. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.
Abstimmungsergebnis: 12:0 |
||||
Ö 9 | 2017/1517 | |||
Ö 10 | 2017/1514 | |||
Ö 11 | 2016/1228-01 | |||
Ö 12 | ||||
Ö 12.1 | 2017/1549 | |||
Ö 13 | ||||
Ö 13.1 | 2017/1548 |