Marktgemeinderat Mering - 05.04.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2018/2066 | |||
Ö 4 | 2018/2040 | |||
Ö 4.1 | 2018/2082 | |||
Ö 5 | 2018/2030 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:1.) Der Marktgemeinderat beschließt, der Freiwilligen Feuerwehr Mering e. V. 100%, die durch den Leistungsbescheid gegen Dritte festgesetzten und eingegangen Beträge zu überweisen. Abgerechnet werden die Personalkosten und die Gebühren der Atemschutzgeräte wie in der Anlage zur Feuerwehrsatzung (GS/FFW) vom 16.05.2002 in der Fassung vom 06.07.2015 gemäß der Ziffer 3 und 5.
3. Gebühren der Atemschutzgeräte 3.1Atemschutzmaske reinigen, desinfizieren und prüfen, pro Vorgang 3.2Lungenautomat reinigen und prüfen, pro Vorgang 3.3Füllung einer Pressluftflasche bis einschl. 10 l Inhalt, pro Vorgang 3.4Füllung einer Pressluftflasche über 10 l Inhalt, pro Vorgang
5. Personalkosten 5.1Einsatzstunden von ehrenamtlichen Feuerwehrkräften 5.2Sicherheitswachen von ehrenamtlichen Feuerwehrkräften
2.) Der Marktgemeinderat beschließt, der Freiwilligen Feuerwehr Mering e. V. 50% die durch den Leistungsbescheid gegen Dritte festgesetzten und eingegangenen Beträge zu überweisen. Abgerechnet werden die Pauschalgebühren wie in der Anlage zur Feuerwehrsatzung (GS/FFW) vom 16.05.2002 in der Fassung vom 06.07.2015 gemäß der Ziffer 6.
6. Pauschalgebühren 6.1Enfernung Kleintiere und Insekten 6.2 Öffnen einer versperrten Türe 6.3Mutwilliger Alarm 6.4BMZ-Alarm (Alamierung Halb-Zug nach Ausrückeordnung 6.5BMZ-Alarm (Alamierung Voll-Zug nach Ausrückeordnung 6.6Reinigung von Schutzkleidung- pro Kleidungsstück 6.7Reinigung und Imprägnierung von Schutzkleidung- pro Kleidungsstück
05.04.2018 - Marktgemeinderat Mering Ö 5 - ungeändert beschlossen Beschluss: 1.) Der Marktgemeinderat beschließt, der Freiwilligen Feuerwehr Mering e. V. 100%, die durch den Leistungsbescheid gegen Dritte festgesetzten und eingegangen Beträge zu überweisen. Abgerechnet werden die Personalkosten und die Gebühren der Atemschutzgeräte wie in der Anlage zur Feuerwehrsatzung (GS/FFW) vom 16.05.2002 in der Fassung vom 06.07.2015 gemäß der Ziffer 3 und 5.
3. Gebühren der Atemschutzgeräte 3.1Atemschutzmaske reinigen, desinfizieren und prüfen, pro Vorgang 3.2Lungenautomat reinigen und prüfen, pro Vorgang 3.3Füllung einer Pressluftflasche bis einschl. 10 l Inhalt, pro Vorgang 3.4Füllung einer Pressluftflasche über 10 l Inhalt, pro Vorgang
5. Personalkosten 5.1Einsatzstunden von ehrenamtlichen Feuerwehrkräften 5.2Sicherheitswachen von ehrenamtlichen Feuerwehrkräften
2.) Der Marktgemeinderat beschließt, der Freiwilligen Feuerwehr Mering e. V. 50% die durch den Leistungsbescheid gegen Dritte festgesetzten und eingegangenen Beträge zu überweisen. Abgerechnet werden die Pauschalgebühren wie in der Anlage zur Feuerwehrsatzung (GS/FFW) vom 16.05.2002 in der Fassung vom 06.07.2015 gemäß der Ziffer 6.
6. Pauschalgebühren 6.1Enfernung Kleintiere und Insekten 6.2 Öffnen einer versperrten Türe 6.3Mutwilliger Alarm 6.4BMZ-Alarm (Alamierung Halb-Zug nach Ausrückeordnung 6.5BMZ-Alarm (Alamierung Voll-Zug nach Ausrückeordnung 6.6Reinigung von Schutzkleidung- pro Kleidungsstück 6.7Reinigung und Imprägnierung von Schutzkleidung- pro Kleidungsstück
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
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Ö 6 | 2018/2057 | |||
Ö 7 | 2018/2071 | |||
Ö 8 | ||||
Ö 9 | Anfragen |
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Ö 9.1 | 2018/2101 | |||
Ö 9.2 | 2018/2102 | |||
Ö 9.3 | 2018/2103 | |||
Ö 9.4 | 2018/2104 | |||
Ö 9.5 | 2018/2105 |