Gemeinderat Steindorf - 10.09.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2019/2906-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat Beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost“ mit diesem geänderten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Planung dargestellt und umfasst folgende Grundstücke: Flur-Nr. 162, 161, 160/1, 160, 159 Tfl., 158, 150 Tfl., 163 Tfl. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro OPLA beauftragt.
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 3 „Vorstattstraße“ für den Teilbereich der Flur-Nr. 162 Tfl. und 161 Tfl. Die festgesetzte Grünfläche ist aufzuheben. Für die Erarbeitung der Bebauungsplanteiländerung wird ebenfalls das Büro OPLA beauftragt. 10.09.2020 - Gemeinderat Steindorf Ö 3 - geändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost" mit diesem geänderten Geltungsbereich Variante 2.1. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Planung dargestellt und umfasst folgende Grundstücke: Flur-Nr. 162, 161, 160/1, 160, 159 Tfl., 158, 163 Tfl. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro OPLA beauftragt.
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 3 „Vorstattstraße" für den Teilbereich der Flur-Nr. 162 Tfl. und 161 Tfl. Die festgesetzte Grünfläche ist aufzuheben. Für die Erarbeitung der Bebauungsplanteiländerung wird ebenfalls das Büro OPLA beauftragt.
Abstimmungsergebnis: 7:0
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Ö 4 | 2020/3750 | |||
Ö 5 | 2020/3719 | |||
Ö 6 | 2019/3166-01 | |||
Ö 7 | 2020/3713 | |||
Ö 8 | 2020/3733 | |||
Ö 9 |