Gemeinderat Steindorf - 10.09.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2019/2906-01 | |||
Ö 4 | 2020/3750 | |||
Ö 5 | 2020/3719 | |||
Ö 6 | 2019/3166-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, sowie zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Altes Raiba-Gelände“ in folgenden Punkten: Dachneigung – Flachdach statt Satteldach mit 38 bis 45 ° Dachform – Flachdach Gebäudeausrichtung - Firstrichtung wird nicht eingehalten Garage: § 5 - Einhaltung der Baugrenze und Einhaltung des Stauraumes vor der Garage mit 3 statt 5 m Der Gemeinderat Steindorf erteilt darüber hinaus sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. 10.09.2020 - Gemeinderat Steindorf Ö 6 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, sowie zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Altes Raiba-Gelände" in folgenden Punkten: Dachneigung - Flachdach statt Satteldach mit 38 bis 45 ° Dachform - Flachdach Gebäudeausrichtung - Firstrichtung wird nicht eingehalten Garage: § 5 - Einhaltung der Baugrenze und Einhaltung des Stauraumes vor der Garage mit 3 statt 5 m , hier wird angemerkt das ein elektrisch betriebenes , funkgesteuertes Garagentor zu verbauen ist das ohne Halt auf der Hauptraße in die Garage eingefahren werden kann. Der Gemeinderat Steindorf erteilt darüber hinaus sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.
Abstimmungsergebnis: 7:0
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Ö 7 | 2020/3713 | |||
Ö 8 | 2020/3733 | |||
Ö 9 |