Gemeinderat Steindorf - 10.09.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2019/2906-01 | |||
Ö 4 | 2020/3750 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Steindorf Nord 2“. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flur-Nr. 129 derGemarkung Steindorf mit ca. 12.000 m², sowie Teilflächen zur Bildung von Sichtdreiecken im Einmündungsbereich der Hausener- und der Schulstraße. In Teilflächen betroffen sind hier die Flur-Nr. 121 – Hausener Straße und Flur-Nr. 314 – Schulstraße. Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt: Im Süden von der Flur-Nr. 129/13. Dies ist der öffentliche Grünstreifen des Wohnbaugebietes Nr. 27 „Steindorf Nord“. Im Westen ist der Geltungsbereich von der Schulstraße, Flur-Nr. 314, im Osten von der Hausener Straße, Flur-Nr. 121 und im Norden durch die Restfläche der Flur-Nr. 129 umgrenzt. Mit dem Vorhabensträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschliessen, in welchem auch die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabensträger geregelt wird. Die Gemeinde Steindorf beauftragt das Planungsbüro OPLA mit der Ausarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß Honorarangebot vom 20.08.2020 10.09.2020 - Gemeinderat Steindorf Ö 4 - ungeändert beschlossen Beschluss: Die Gemeinde Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Steindorf Nord 2". Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flur-Nr. 129 derGemarkung Steindorf mit ca. 12.000 m², sowie Teilflächen zur Bildung von Sichtdreiecken im Einmündungsbereich der Hausener- und der Schulstraße. In Teilflächen betroffen sind hier die Flur-Nr. 121 - Hausener Straße und Flur-Nr. 314 - Schulstraße. Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt: Im Süden von der Flur-Nr. 129/13. Dies ist der öffentliche Grünstreifen des Wohnbaugebietes Nr. 27 „Steindorf Nord". Im Westen ist der Geltungsbereich von der Schulstraße, Flur-Nr. 314, im Osten von der Hausener Straße, Flur-Nr. 121 und im Norden durch die Restfläche der Flur-Nr. 129 umgrenzt. Mit dem Vorhabensträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschliessen, in welchem auch die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabensträger geregelt wird. Die Gemeinde Steindorf beauftragt das Planungsbüro OPLA mit der Ausarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß Honorarangebot vom 20.08.2020
Abstimmungsergebnis: 6:1
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Ö 5 | 2020/3719 | |||
Ö 6 | 2019/3166-01 | |||
Ö 7 | 2020/3713 | |||
Ö 8 | 2020/3733 | |||
Ö 9 |