Gemeinderat Schmiechen - 01.02.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4046 | |||
Ö 4 | 2021/4047 | |||
Ö 5 | 2020/3360-02 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Satzungsbeschluss
1. Der Planentwurf ist entsprechend den obigen Behandlungsvorschlägen bzw. den gefassten Beschlüssen redaktionell zu überarbeiten. Die Fassung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 01.02.2021.
2. Der Gemeinderat beschließt die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Brunnener Straße“ und ihre Begründung i.d.F. vom 01.02.2021 als Satzung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen und die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Brunnener Straße“ bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
01.02.2021 - Gemeinderat Schmiechen Ö 5 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Satzungsbeschluss
1. Der Planentwurf ist entsprechend den obigen Behandlungsvorschlägen bzw. den gefassten Beschlüssen redaktionell zu überarbeiten. Die Fassung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 01.02.2021.
2. Der Gemeinderat beschließt die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Brunnener Straße“ und ihre Begründung i.d.F. vom 01.02.2021 als Satzung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen und die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Brunnener Straße“ bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 11:0
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Ö 6 | 2021/4048 | |||
Ö 7 | 2021/4049 | |||
Ö 8 | 2021/4050 | |||
Ö 9 | 2021/4051 | |||
Ö 10 | 2021/4052 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 12 |