Gemeinderat Schmiechen - 01.02.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4046 | |||
Ö 4 | 2021/4047 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag zum Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus vom 23.12.2020 samt der hierzu erstellten Präsentation wesentlicher Änderungen vom 12.01.2021 sowie vom Verwaltungsentwurf einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe samt Begründung vom 20.01.2021.
Der Gemeinderat beschließt von der Möglichkeit zum Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe keinen Gebrauch zu machen. Für das Gemeindegebiet sollen die Abstandsflächentiefen nach den neuen Vorschriften der BayBO gelten.
Alternativ:
Der Gemeinderat beschließt für das gesamte Gemeindegebiet von Schmiechen und Unterbergen gemäß Art. 6 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO -neu- den Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe entsprechend dem vorliegenden Entwurf vom 20.01.2021. Damit soll für das gesamte Gemeindegebiet grundsätzlich eine Abstandsflächentiefe von 0,8 H und vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge 0,4 H festgelegt werden. Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung baldmöglichst durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
01.02.2021 - Gemeinderat Schmiechen Ö 4 - geändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag zum Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus vom 23.12.2020 samt der hierzu erstellten Präsentation wesentlicher Änderungen vom 12.01.2021 sowie vom Verwaltungsentwurf einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe samt Begründung vom 20.01.2021.
Der Gemeinderat beschließt von der Möglichkeit zum Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe keinen Gebrauch zu machen. Für das Gemeindegebiet sollen die Abstandsflächentiefen nach den neuen Vorschriften der BayBO gelten.
Abstimmungsergebnis: 10:2
somit abgelehnt |
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Ö 5 | 2020/3360-02 | |||
Ö 6 | 2021/4048 | |||
Ö 7 | 2021/4049 | |||
Ö 8 | 2021/4050 | |||
Ö 9 | 2021/4051 | |||
Ö 10 | 2021/4052 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 12 |