Gemeinderat Schmiechen - 01.02.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4046 | |||
Ö 4 | 2021/4047 | |||
Ö 5 | 2020/3360-02 | |||
Ö 6 | 2021/4048 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und der Erfordernis die bestehende Satzung über besondere Anforderungen für Garagen, Dachaufbauten, Einfriedungen und Stellplätze zu ergänzen und stimmt der Aufnahme des Zusatzes in § 4 als Absatz 4:
An öffentlichen Verkehrsflächen sind Einfriedungen bis zu einer max. Höhe von 1,80 m zulässig, wenn diese um mind. 0,50 m von der Grundstücksgrenze abgerückt sind und der entstehenden Raum zwischen Grundstücksgrenze und Straßengrund mit einer Hecke bepflanzt wird.
zu. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Verfahrensschritte zu veranlassen.
01.02.2021 - Gemeinderat Schmiechen Ö 6 - geändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und der Erfordernis die bestehende Satzung über besondere Anforderungen für Garagen, Dachaufbauten, Einfriedungen und Stellplätze zu ergänzen und stimmt der Aufnahme des Zusatzes in § 4 als Absatz 3:
An öffentlichen Verkehrsflächen sind Einfriedungen bis zu einer max. Höhe von 1,80 m zulässig, wenn diese um mind. 0,75 m von der Grundstücksgrenze abgerückt sind und der entstehenden Raum zwischen Grundstücksgrenze und Straßengrund mit einer Hecke bepflanzt wird.
zu. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Verfahrensschritte zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 12:0 |
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Ö 7 | 2021/4049 | |||
Ö 8 | 2021/4050 | |||
Ö 9 | 2021/4051 | |||
Ö 10 | 2021/4052 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 12 |