Bau- und Planungsausschuss - 17.04.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2023/5348 | |||
Ö 4 | 2023/5350 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der verfahrensfreien Garage und erteilt hierfür eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 6.1 des Bebauungsplanes Nr. 32 c „Nördlich der Eckenerstraße“ bezüglich der Errichtung der Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.
Bezüglich der in einem Teilbereich geringfügigen Unterschreitung des gemäß § 2 Abs. 1 GaStV geforderten Stauraumes von 3 Metern zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage wird auf bauordnungsrechtliche Belange verwiesen. Der Bau- und Planungsausschuss bringt diesbezüglich keine Einwände gegen eine mögliche Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Stauraumverkürzung) durch das Landratsamt vor. 17.04.2023 - Bau- und Planungsausschuss Ö 4 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der verfahrensfreien Garage und erteilt hierfür eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 6.1 des Bebauungsplanes Nr. 32 c „Nördlich der Eckenerstraße“ bezüglich der Errichtung der Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Bezüglich der in einem Teilbereich geringfügigen Unterschreitung des gemäß § 2 Abs. 1 GaStV geforderten Stauraumes von 3 Metern zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage wird auf bauordnungsrechtliche Belange verwiesen. Der Bau- und Planungsausschuss bringt diesbezüglich keine Einwände gegen eine mögliche Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Stauraumverkürzung) durch das Landratsamt vor.
Abstimmungsergebnis:
12:1 |
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Ö 5 | 2023/5329 | |||
Ö 6 | 2023/5351 | |||
Ö 7 | 2023/5349 | |||
Ö 8 | 2023/5352 | |||
Ö 9 | 2022/5217 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 10.1 | 2023/5322-01 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 12 | ||||
Ö 12.1 | 2023/5364 | |||
Ö 12.2 | 2023/5365 | |||
Ö 12.3 | 2023/5366 | |||
Ö 12.4 | 2023/5367 | |||
Ö 12.5 | 2023/5368 | |||
Ö 12.6 | 2023/5369 |