Bau- und Planungsausschuss - 18.09.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2023/5532 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und erteilt eine Befreiung von § 15 Abs. 1 (Höhe Einfriedungen) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“ bezüglich der beantragten Erhöhung der Betonmauer.
Alternative:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB nicht und erteilt keine Befreiung von § 15 Abs. 1 (Höhe Einfriedungen) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“ bezüglich der beantragten Erhöhung der Betonmauer.
18.09.2023 - Bau- und Planungsausschuss Ö 3 - geändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB nicht und erteilt keine Befreiung von § 15 Abs. 1 (Höhe Einfriedungen) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“ bezüglich der beantragten Erhöhung der Betonmauer.
Eine isolierte Befreiung für eine Einfriedung in Höhe von maximal 1,80 Meter wird vom Bau- und Planungsausschuss in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis:
11:0 |
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Ö 4 | 2023/5535 | |||
Ö 5 | 2023/5515 | |||
Ö 6 | 2023/5534 | |||
Ö 7 | 2021/4146-01 | |||
Ö 8 | 2023/5531 | |||
Ö 9 | ||||
Ö 10 | ||||
Ö 10.1 | 2023/5556 |