Bau- und Planungsausschuss - 17.06.2024
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4698-07 | |||
Ö 4 | 2024/5821 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB und erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der derzeit im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 „Südlich der Wendelsteinstraße“ gültigen Satzung über eine Veränderungssperre, da die Werbeanlagen den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen und dem Vorhaben darüber hinaus keine überwiegend öffentlichen Belange entgegenstehen.
17.06.2024 - Bau- und Planungsausschuss Ö 4 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB und erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der derzeit im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 „Südlich der Wendelsteinstraße“ gültigen Satzung über eine Veränderungssperre, da die Werbeanlagen den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen und dem Vorhaben darüber hinaus keine überwiegend öffentlichen Belange entgegenstehen.
Abstimmungsergebnis:
13:0 |
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Ö 5 | 2024/5844 | |||
Ö 6 | 2024/5846 | |||
Ö 7 | 2024/5848 | |||
Ö 8 | 2024/5845 | |||
Ö 9 | ||||
Ö 10 |