Marktgemeinderat Mering - 16.03.2017
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2017/1506 | |||
Ö 4 | 2015/0133-01 | |||
Ö 5 | 2017/1405-01 | |||
Ö 6 | 2017/1500 | |||
Ö 7 | 2017/1501 | |||
Ö 8 | 2017/1407-01 | |||
Ö 9 | 2017/1507 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
1.Der Marktgemeinderat beschließt die Einrichtung eines beratenden und fördernden Kuratoriums für das Projekt "Vision 2025". Es wird die Form eines Kuratoriums gewählt, um auch die Pfarrei als Grundstückseigentümerin einbinden zu können. 2.Das Kuratorium soll sich aus max. zehn bis elf Personen (Bürgermeister plus drei Frak-tionsvorsitzende, Pfarrer plus max. zwei Vertreter der Kirchengemeinde, zwei Landtagsabgeordnete, Landrat, Architekt) zusammensetzen. 3.Als Aufgabe obliegt es dem Kuratorium die Grundlagen zu ermitteln und ein Raumprogramm zusammenzustellen, mit welchem in die Verhandlungen mit den staatlichen Stellen um Zuschüsse gegangen werden soll. Daran schließt sich die Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs und eines Bürgerentscheids an.
16.03.2017 - Marktgemeinderat Mering Ö 9 - geändert beschlossen Beschluss:
1.Der Marktgemeinderat beschließt die Einrichtung eines beratenden und fördernden Kuratoriums für das Projekt "Vision 2025". Es wird die Form eines Kuratoriums gewählt, um auch die Pfarrei als Grundstückseigentümerin einbinden zu können. 2.Das Kuratorium soll sich aus folgenden Personen zusammensetzen: a) Pfarrer und 2 bis 3 Mitglieder der Kirchenverwaltung b) 1. Bürgermeister sowie 3 Vertreter der Fraktionen (von der Fraktion bestimmt inkl. Be- nennung eines Stellvertreters) c) Architekt/Planer, der auch die Moderation übernimmt (möglichst Büro Dragomir) d) Der Stimmkreisabgeordnete sowie der Landrat sollen durch das Kuratorium zum geeig- neten Zeitpunkt hinzugezogen werden. e) 2./3. Bürgermeister des Marktes Mering f) 3 von den Fraktionen benannte Bürgervertreter aus dem Steuerkreis
3.Als Aufgabe obliegt es dem Kuratorium die Grundlagen zu ermitteln und ein Raumprogramm zusammenzustellen, mit welchem in die Verhandlungen mit den staatlichen Stellen um Zuschüsse gegangen werden soll. Daran schließt sich die Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs und eines Bürgerentscheids an. Vorher hat das Kuratorium dem Marktgemeinderat regelmäßig Bericht zu erstatten.
Abstimmungsergebnis: zu 1.24 : 0 zu 2 a)24 : 0 zu 2 b)24 : 0 zu 2 c)24 . 0 zu 2 d)24 : 0 zu 2 e)10 : 14 zu 2 f) 5 : 19 zu 3.24 : 0 |
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Ö 10 | 2017/1443 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 12 | Anfragen |
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Ö 12.1 | 2017/1523 | |||
Ö 12.2 | 2017/1524 | |||
Ö 12.3 | 2017/1525 | |||
Ö 12.4 | 2017/1526 | |||
Ö 12.5 | 2017/1527 | |||
Ö 12.6 | 2017/1528 | |||
Ö 12.7 | 2017/1529 |