Bau- und Planungsausschuss - 08.10.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2018/2290 | |||
Ö 4 | 2018/2084-01 | |||
Ö 5 | 2018/2320 | |||
Ö 6 | 2018/2334 | |||
Ö 7 | 2018/2318 | |||
Ö 8 | 2018/2230-01 | |||
Ö 9 | 2018/2338 | |||
Ö 10 | 2018/2322 | |||
Ö 11 | 2018/2333 | |||
Ö 12 | 2018/2343 | |||
Ö 13 | 2018/2319 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Die Bürgermeister-Heinrich-Straße wird als Bestandteil einer Zone mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ausgewiesen. Weiterhin wird die Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich Unterberger Straße / Bürgermeister-Heinrich-Straße mittels Verkehrszeichen eindeutig geregelt. In der Bürgermeister-Heinrich-Straße wird daher im Bereich der Einmündung zur Unterbergerstraße das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und an der Unterberger Straße vor der Einmündung in die Bürgermeister-Heinrich-Straße das Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) aufgestellt. Weiterhin ist in der Bürgermeister-Heinrich-Straße am Einmündungsbereich zur Unterberger Straße sowohl das Zeichen 274.1-30 (Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) an der Einfahrt, sowie das Zeichen 274.2-30 (Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) an der Ausfahrt aufzustellen.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erstellen. ) 08.10.2018 - Bau- und Planungsausschuss Ö 13 - ungeändert beschlossen Beschluss: Die Bürgermeister-Heinrich-Straße wird als Bestandteil einer Zone mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ausgewiesen. Weiterhin wird die Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich Unterberger Straße / Bürgermeister-Heinrich-Straße mittels Verkehrszeichen eindeutig geregelt. In der Bürgermeister-Heinrich-Straße wird daher im Bereich der Einmündung zur Unterbergerstraße das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und an der Unterberger Straße vor der Einmündung in die Bürgermeister-Heinrich-Straße das Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) aufgestellt. Weiterhin ist in der Bürgermeister-Heinrich-Straße am Einmündungsbereich zur Unterberger Straße sowohl das Zeichen 274.1-30 (Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) an der Einfahrt, sowie das Zeichen 274.2-30 (Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) an der Ausfahrt aufzustellen.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erstellen. )
Abstimmungsergebnis:
13:0 |
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Ö 14 | ||||
Ö 14.1 | 2018/2355 | |||
Ö 15 | ||||
Ö 15.1 | 2018/2356 |