Marktgemeinderat Mering - 14.11.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2019/3121 | |||
Ö 4 | 2019/3095 | |||
Ö 5 | 2019/3119 | |||
Ö 6 | 2019/3114 | |||
Ö 8 | 2019/3087 | |||
Ö 9 | 2019/3111 | |||
Ö 10 | 2019/3115 | |||
Ö 11 | 2019/3118 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Marktgemeinderat sieht Klärungsbedarf bei der Entscheidung über eine mögliche Rückzahlung von Beiträgen bzw. Vorauszahlungen nach der Straßenausbaubeitragssatzung durch die gesetzliche Änderung zu deren Abschaffung. Es muss für eine endgültige Entscheidung im Einzelfall das Ergebnis der Arbeit der vom Freistaat eingerichteten Härtefallkommission vorliegen. Die Anlieger werden dringend gebeten Anträge auf Härtefall zu stellen. Nach Vorliegen der Entscheidung der Härtefallkommission wird in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht nach der dann gültigen Rechtslage entschieden
14.11.2019 - Marktgemeinderat Mering Ö 11 - geändert beschlossen Beschluss: Der Marktgemeinderat sieht Klärungsbedarf bei der Entscheidung über eine mögliche Rückzahlung von Vorauszahlungen nach der Straßenausbaubeitragssatzung durch die gesetzliche Änderung zu deren Abschaffung. Es muss für eine endgültige Entscheidung im Einzelfall das Ergebnis der Arbeit der vom Freistaat eingerichteten Härtefallkommission vorliegen. Die Anlieger werden dringend gebeten Anträge auf Härtefall zu stellen.Der Marktgemeinderat strebt eine bürgernahe Entscheidung an. Erstattungen durch den Markt Mering kommen nur dann in Betracht, wenn der betroffene Anlieger einen Antrag an die Härtefallkommission gestellt hat, es sei denn der Beitrag des Betroffenen lag unter der Bagatellgrenze von 2.000 Euro.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
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Ö 12 | ||||
Ö 13 | Anfragen |
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Ö 13.1 | 2019/3142 | |||
Ö 13.2 | 2019/3143 | |||
Ö 13.3 | 2019/3144 |