Gemeinderat Schmiechen - 04.11.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2019/3107 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauvoranfrage zur Errichtung eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 90/23 der Gemarkung Schmiechen und stimmt der geplanten Errichtung zu. Für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunnener Straße“ in Bezug auf die zul. Dachneigung 45 Grad > 38 Grad wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für die Befreiung von der Festsetzung in der Gestaltungssatzung der Gemeinde in Bezug auf die Gaubenbreite (Schleppgaube) 7,00 m > zul. 3,00 m und Gaubenlänge > 1/3 der Dachlänge wird das gemeindliche Einvernehmen ebenfalls erteilt. 04.11.2019 - Gemeinderat Schmiechen Ö 3 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauvoranfrage zur Errichtung eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 90/23 der Gemarkung Schmiechen und stimmt der geplanten Errichtung zu. Für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunnener Straße“ in Bezug auf die zul. Dachneigung 45 Grad > 38 Grad wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für die Befreiung von der Festsetzung in der Gestaltungssatzung der Gemeinde in Bezug auf die Gaubenbreite (Schleppgaube) 7,00 m > zul. 3,00 m und Gaubenlänge > 1/3 der Dachlänge wird das gemeindliche Einvernehmen ebenfalls erteilt.
Abstimmungsergebnis: Die Gemeinderäte Arnold Schäffler und Alfons Sedlmair nehmen als persönlich Beteiligte an der Abstimmung nicht teil. 11:0 |
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Ö 4 | 2019/3067 | |||
Ö 5 | 2019/3102 | |||
Ö 6 | 2019/3096 | |||
Ö 7 | 2019/3106 | |||
Ö 8 | 2019/3103 | |||
Ö 9 | 2019/3105 | |||
Ö 10 | 2019/3104 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 12 |