Marktgemeinderat Mering - 23.09.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4572 | |||
Ö 4 | 2021/4387 | |||
Ö 5 | 2021/4454 | |||
Ö 6 | 2020/3708 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Marktgemeinderat befürwortet die Errichtung von E-Ladesäulen für Elektrofahrzeuge an den folgenden Standorten:
eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten (Ladeleistung bis zu 22 kW je Ladepunkt): - Parkplatz am Marktplatz - Parkplatz an der Bouttevillestraße (Heizöl Wagner) - Parkplatz an der Hochtenne - Parkplatz am Schulzentrum
zwei Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten (Ladeleistung bis zu 22 kW je Ladepunkt) - Bereich um den Bahnhof (Kurzzeitparkplätze am Busbahnhof) - P & R St. Afra im Bereich des Bahnsteigzugangs
Er beauftragt die Verwaltung die Mittel in die Haushaltsplanung 2022 – 2025 aufzunehmen und die Maßnahme (Lieferung und Installation der Stromsäulen sowie Betrieb der Ladepunkte) zu Beginn des Jahres 2022 auszuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Netzbetreiber ist mit dem Netzanschluß der Stromsäulen zu beauftragen. Die Preise für die Stromentnahme wird der Marktgemeinderat festlegen, sobald der Betreiber der Ladepunkte feststeht. 23.09.2021 - Marktgemeinderat Mering Ö 6 - zurückgestellt Beschluss: Der Marktgemeinderat befürwortet die Errichtung von E-Ladesäulen für Elektrofahrzeuge an den folgenden Standorten:
eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten (Ladeleistung bis zu 22 kW je Ladepunkt): - Parkplatz am Marktplatz - Parkplatz an der Bouttevillestraße (Heizöl Wagner) - Parkplatz an der Hochtenne - Parkplatz am Schulzentrum
zwei Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten (Ladeleistung bis zu 22 kW je Ladepunkt) - Bereich um den Bahnhof (Kurzzeitparkplätze am Busbahnhof) - P & R St. Afra im Bereich des Bahnsteigzugangs
Er beauftragt die Verwaltung die Mittel in die Haushaltsplanung 2022 - 2025 aufzunehmen und die Maßnahme (Lieferung und Installation der Stromsäulen sowie Betrieb der Ladepunkte) zu Beginn des Jahres 2022 auszuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Netzbetreiber ist mit dem Netzanschluß der Stromsäulen zu beauftragen. Die Preise für die Stromentnahme wird der Marktgemeinderat festlegen, sobald der Betreiber der Ladepunkte feststeht.
Ohne Abstimmung
Der Marktgemeinderat beschließt die Vertagung in die turnusmäßige Oktober Sitzung.
Abstimmungsergebnis: 20 : 2 |
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Ö 7 | 2021/4538 | |||
Ö 8 | 2021/4562 | |||
Ö 9 | 1/4130-01-01 | |||
Ö 10 | Bekanntgabe offener Anfragen aus vorheriger Sitzung |
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Ö 10.1 | 2021/4475-01 | |||
Ö 10.2 | 2021/4477-01 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 12 |