Bau- und Planungsausschuss - 10.10.2022
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2022/5108 | |||
Ö 4 | 2022/5116 | |||
Ö 5 | 2022/5109 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Das Einvernehmen kann beim vorliegenden Fall nur erteilt werden, da keine verkehrsrechtlichen Gründe gegen das Vorhaben sprechen, die Abstandsflächen vollumfänglich auf dem eigenen Grundstück liegen und die Einfriedung überhaupt nur aufgrund der unterschiedlichen Topographie und der daraus resultierenden Notwendigkeit eines Sockels baugenehmigungspflichtig ist. Durch diesen atypischen Fall wird aus Sicht des Marktes Mering daher kein Präzedenzfall für eventuelle, andere Zäune/Mauern in der näheren Umgebung in dieser Höhe geschaffen.
Alternative:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht, da sich das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB einfügt.
10.10.2022 - Bau- und Planungsausschuss Ö 5 - geändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nicht, da sich das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB einfügt. Es wird auf straßenverkehrsrechtliche Belange verwiesen, da die Sicht bei der Ausfahrt aus dem direkt nördlich situierten Carport massiv eingeschränkt wird. Hierzu wird explizit auf den Genehmigungsbescheid AZ.: F2100229 des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 28.09.2021 (Antrag auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften/ Entfall Stauraum gem. GaStV) mit den darin vorgegebenen Auflagen verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
12:1 |
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Ö 6 | 2022/5115 | |||
Ö 7 | 2022/5118 | |||
Ö 8 | 2022/5119 | |||
Ö 9 | 2022/4915-01 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 10.1 | 2022/5144 | |||
Ö 10.2 | ||||
Ö 11 | ||||
Ö 11.1 | 2022/5141 | |||
Ö 11.2 | 2022/5142 | |||
Ö 11.3 | 2022/5143 |