Bau- und Planungsausschuss - 10.10.2022
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2022/5108 | |||
Ö 4 | 2022/5116 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
1.) Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid nicht, da sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Geschossigkeit) nicht in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB einfügt.
2.) Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt zudem die Verwaltung, beim Landratsamt eine Zurückstellung für das Baugesuch gemäß § 15 BauGB zu beantragen, da derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden kann, ob das Vorhaben den Vorgaben des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“ entspricht.
Alternativ: Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat zur Sicherung der Planung die Aufstellung einer Veränderungssperre im Plangebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“.
3.) Einer Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung, einer Zustimmung zur Stellplatzablöse gemäß Stellplatzsatzung des Marktes Mering und einer Ablöse des Kinderspielplatzes wird derzeit nicht zugestimmt.
10.10.2022 - Bau- und Planungsausschuss Ö 4 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid nicht, da sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Geschossigkeit) nicht in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB einfügt.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat zur Sicherung der Planung die Aufstellung einer Veränderungssperre im Plangebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“.
Einer Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung, einer Zustimmung zur Stellplatzablöse gemäß Stellplatzsatzung des Marktes Mering und einer Ablöse des Kinderspielplatzes wird derzeit nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
13:0 |
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Ö 5 | 2022/5109 | |||
Ö 6 | 2022/5115 | |||
Ö 7 | 2022/5118 | |||
Ö 8 | 2022/5119 | |||
Ö 9 | 2022/4915-01 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 10.1 | 2022/5144 | |||
Ö 10.2 | ||||
Ö 11 | ||||
Ö 11.1 | 2022/5141 | |||
Ö 11.2 | 2022/5142 | |||
Ö 11.3 | 2022/5143 |