Bau- und Planungsausschuss - 19.06.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2017/1555-04 | |||
Ö 4 | 2018/2048-01 | |||
Ö 5 | 2022/5000-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Im Falle einer Grundstücksteilung ist die gesicherte Erschließung über eine Grunddienstbarkeit (Geh-/Fahrt- und Leitungsrecht) zu sichern. Es ist ebenfalls sicherzustellen, dass die beiden neuen Stellplätze der neuen Wohneinheit dauerhaft zur Verfügung stehen.
Bezüglich der nicht vollständigen Einbringung der Abstandsflächen im Westen (Länge 9,51 Meter x Tiefe 0,65 Meter bis 0,79 Meter) und im Osten (Länge 4,73 Meter x Tiefe 0,19 Meter bis 0,50 Meter) wird eine Abweichung von der Abstandsflächentiefensatzung des Marktes Mering erteilt bzw. einer Abweichung von den Abstandsflächen durch das Landratsamt Aichach-Friedberg im Baugenehmigungsverfahren zugestimmt.
Bezüglich der unterschiedlichen Dachform/Dachneigung des Bestandsgebäudes und des Anbaus wird auf abstandsflächenrelevante Belange verwiesen. 19.06.2023 - Bau- und Planungsausschuss Ö 5 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Im Falle einer Grundstücksteilung ist die gesicherte Erschließung über eine Grunddienstbarkeit (Geh-/Fahrt- und Leitungsrecht) zu sichern. Es ist ebenfalls sicherzustellen, dass die beiden neuen Stellplätze der neuen Wohneinheit dauerhaft zur Verfügung stehen.
Bezüglich der nicht vollständigen Einbringung der Abstandsflächen im Westen (Länge 9,51 Meter x Tiefe 0,65 Meter bis 0,79 Meter) und im Osten (Länge 4,73 Meter x Tiefe 0,19 Meter bis 0,50 Meter) wird eine Abweichung von der Abstandsflächentiefensatzung des Marktes Mering erteilt bzw. einer Abweichung von den Abstandsflächen durch das Landratsamt Aichach-Friedberg im Baugenehmigungsverfahren zugestimmt.
Bezüglich der unterschiedlichen Dachform/Dachneigung des Bestandsgebäudes und des Anbaus wird auf abstandsflächenrelevante Belange verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
12:0 |
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Ö 6 | 2023/5296-01 | |||
Ö 7 | 2023/5349-01 | |||
Ö 8 | 2023/5424 | |||
Ö 9 | ||||
Ö 9.1 | 2023/5412-01 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 11 | ||||
Ö 11.1 | 2023/5457 | |||
Ö 11.2 | 2023/5458 | |||
Ö 11.3 | 2023/5413-01 | |||
Ö 11.4 | 2022/5172-01 |