Bau- und Planungsausschuss - 19.06.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2017/1555-04 | |||
Ö 4 | 2018/2048-01 | |||
Ö 5 | 2022/5000-01 | |||
Ö 6 | 2023/5296-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 „Alter Sportplatz“ hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Gaubenlänge gemäß § 5 Abs. 6 wie in den geänderten Planunterlagen dargestellt und hinsichtlich der Errichtung des südöstlichen Carports außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der überbaubaren Garagenbaufenster gemäß § 6 Abs. 1 + 2. Der Bau- und Planungsausschuss bringt keine Einwände gegen eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften durch das Landratsamt bezüglich des vollständigen Entfalls des Stauraumes (§ 2 Abs. 1 GaStV) zwischen Carport und öffentlicher Verkehrsfläche vor, da verkehrsrechtlich keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen.
19.06.2023 - Bau- und Planungsausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 „Alter Sportplatz“ hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Gaubenlänge gemäß § 5 Abs. 6 wie in den geänderten Planunterlagen dargestellt und hinsichtlich der Errichtung des südöstlichen Carports außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der überbaubaren Garagenbaufenster gemäß § 6 Abs. 1 + 2. Der Bau- und Planungsausschuss bringt keine Einwände gegen eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften durch das Landratsamt bezüglich des vollständigen Entfalls des Stauraumes (§ 2 Abs. 1 GaStV) zwischen Carport und öffentlicher Verkehrsfläche vor, da verkehrsrechtlich keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen.
Abstimmungsergebnis:
12:0 |
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Ö 7 | 2023/5349-01 | |||
Ö 8 | 2023/5424 | |||
Ö 9 | ||||
Ö 9.1 | 2023/5412-01 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 11 | ||||
Ö 11.1 | 2023/5457 | |||
Ö 11.2 | 2023/5458 | |||
Ö 11.3 | 2023/5413-01 | |||
Ö 11.4 | 2022/5172-01 |