Bau- und Planungsausschuss - 18.01.2016
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2015/0672 | |||
Ö 4 | 2015/0673 | |||
Ö 5 | 2015/0671 | |||
Ö 6 | 2015/0674 | |||
Ö 7 | 2015/0676 | |||
Ö 8 | 2016/0677 | |||
Ö 9 | 2016/0681 | |||
Ö 10 | 2016/0678 | |||
Ö 11 | 2016/0682 | |||
Ö 12 | 2016/0683 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Im Bereich vom Ende der Parkbucht bei HsNr. 1 wird in südwestlicher Richtung auf einer Länge von 20 m eine Kurzparkzone mit einer Parkzeit von 30 Minuten errichtet. Unmittelbar daran schließt sich die Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf einer Länge von 20 m an. Gegenüber dieses Haltverbotes und der Kurzparkzone wird ein weiteres absolutes Haltverbot errichtet (Länge 40 m).
60 m nach der Parkbucht wird auf selbiger Seite ein weiteres absolutes Haltverbot auf einer Länge von 20 m errichtet. An dessen Ende wird auf der gegenüberliegenden Seite auf einer Länge von 20 m wiederum ein absolutes Haltverbot errichtet. Dieses Vorgehen setzt sich entsprechend bis 15 m vor dem Zeichen der Bushaltestelle fort.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Mering wird angewiesen, hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.
18.01.2016 - Bau- und Planungsausschuss Ö 12 - geändert beschlossen Beschluss: Im Bereich vom Ende der Parkbucht bei HsNr. 1 wird in südwestlicher Richtung auf einer Länge von 20 m eine Kurzparkzone mit einer Parkzeit von 30 Minuten errichtet. Unmittelbar daran schließt sich die Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf einer Länge von 30 m an. Gegenüber dieses Haltverbotes und der Kurzparkzone wird ein weiteres absolutes Haltverbot errichtet (Länge 40 m).
60 m nach der Parkbucht wird auf selbiger Seite ein weiteres absolutes Haltverbot auf einer Länge von 30 m errichtet. An dessen Ende wird auf der gegenüberliegenden Seite auf einer Länge von 30 m wiederum ein absolutes Haltverbot errichtet. Dieses Vorgehen setzt sich entsprechend bis 15 m vor dem Zeichen der Bushaltestelle fort.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Mering wird angewiesen, hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.
Abstimmungsergebnis: 11:2 |
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Ö 13 | Bekanntgaben |
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Ö 14 | Anfragen |
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Ö 14.1 | 2016/0713 | |||
Ö 14.2 | 2016/0714 | |||
Ö 14.3 | 2016/0715 | |||
Ö 14.4 | 2016/0716 |