Bau- und Planungsausschuss - 05.11.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2018/2358 | |||
Ö 4 | 2017/1932-01 | |||
Ö 5 | 2018/2376 | |||
Ö 6 | 2018/2346 | |||
Ö 7 | 2017/1447-01 | |||
Ö 8 | 2018/2361 | |||
Ö 9 | 2018/2078-02 | |||
Ö 10 | 2018/2380 | |||
Ö 11 | 2018/2381 | |||
Ö 12 | 2018/2378 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Westlich des Gehweges auf Höhe des Übergangs Luitpoldstraße / Fuchsberg werden mehrere Parkplätze angeordnet.
Beschlossen wird die
Variante 1 mit 2 Parkplätzen oder Variante 2 mit 2 Parkplätzen oder Variante 3 mit 2 Parkplätzen
Zusätzlich zur Ausschilderung (parkscheibenpflichtig, werktags, 3 Stunden, 8-18 Uhr) wird in der beschlossenen Variante die nutzbare Fläche am Boden weiß umrandet markiert. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.
05.11.2018 - Bau- und Planungsausschuss Ö 12 - zurückgestellt Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss vertagt den Tagesordnungspunkt. In einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Frühjahr 2019 wird erneut über den Sachverhalt beraten. Es wird eine Ortsbegehung vorangestellt.
Abstimmungsergebnis:
11:1 01.04.2019 - Bau- und Planungsausschuss Ö 9 - geändert beschlossen Beschluss:
Variante 1.:) Verkauf der Fläche an den angrenzenden Anlieger
Variante 2.:) Ausweisung von zwei Parkplätzen
Westlich des Gehweges auf Höhe des Übergangs Luitpoldstraße / Fuchsberg werden mehrere Parkplätze angeordnet.
Beschlossen wird die
Variante 2 a) mit 2 Parkplätzen oder Variante 2 b) mit 2 Parkplätzen oder Variante 2 c) mit 2 Parkplätzen
Zusätzlich zur Ausschilderung (parkscheibenpflichtig, werktags, 3 Stunden, 8-18 Uhr) wird in der beschlossenen Variante die nutzbare Fläche am Boden weiß umrandet markiert. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.
Variante 3.:) Ausweisung eines Einzelparkplatzes
Westlich des Gehweges auf Höhe des Überganges Luitpoldstraße / Fuchsberg wird ein Einzelparkplatz angeordnet. Zusätzlich zur Ausschilderung (parkscheibenpflichtig, werktags, 3 Stunden, 8-18 Uhr) wird die nutzbare Fläche am Boden weiß markiert. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.
Variante 4.:) keine Ausweisung eines Parkplatzes - bisherige Situation bleibt bestehen Abstimmungsergebnis:
zu 1.:) Verkauf der Fläche an den angrenzenden Anlieger
3:10
zu 2.:) Ausweisung von zwei Parkplätzen
2:11
zu 3.:) Ausweisung eines Einzelparkplatzes
9:4
zu 4.:) keine Ausweisung eines Parkplatzes - bisherige Situation bleibt bestehen
keine Abstimmung, da Zustimmung zu 3.) |
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Ö 13 | 2018/2379 | |||
Ö 14 | ||||
Ö 14.1 | 2018/2406 | |||
Ö 14.2 | 2018/2407 | |||
Ö 14.3 | 2018/2411 | |||
Ö 15 | ||||
Ö 15.1 | 2018/2412 | |||
Ö 15.2 | 2018/2413 |