Marktgemeinderat Mering - 29.07.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4442 | |||
Ö 4 | 2020/3901-01 | |||
Ö 5 | 2021/4025-03 | |||
Ö 6 | 2021/4426 | |||
Ö 7 | 2021/4158-01 | |||
Ö 8 | 2021/4265-01 | |||
Ö 9 | 2021/4417 | |||
Ö 10 | 2021/4150-01 | |||
Ö 11 | 2021/4130-01 | |||
Ö 12 | 2021/4402 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Marktgemeinderat beschließt:
a) die Verwaltung wird beauftragt, für die Grundschule I die notwendigen Planungsaufträge zu vergeben, die Ausschreibung der RLT-Anlagen und der notwendigen Bauleistugen zu veranlassen und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
a.1) die Verwaltung wird beauftragt, für die Grundschule I die notwendigen Planungen in Eigenregie durchzuführen, die Ausschreibung der RLT-Anlagen und der notwendigen Bauleistugen zu veranlassen und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
b) die Verwaltung wird beauftragt, für die Grundschule II die notwendigen Planungsaufträge zu vergeben, die Ausschreibung der RLT-Anlagen und der notwendigen Bauleistugen zu veranlassen und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
b.1) die Verwaltung wird beauftragt, für die Grundschule II die notwendigen Planungen in Eigenregie durchzuführen, die Ausschreibung der RLT-Anlagen und der notwendigen Bauleistugen zu veranlassen und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
c) außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben werden in der notwendigen Höhe zu Lasten HHSt. 6300-9500.033 und zu Gunsten der HHSt. 2110-9400 und 2111-9400 bewilligt. Zur weiteren Deckung werden die Einnahmen aus der Zuwendung als außerplanmäßige Einnahme bereitgestellt. 29.07.2021 - Marktgemeinderat Mering Ö 12 - geändert beschlossen Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt:
a) die Verwaltung wird beauftragt, für die Grundschule I die notwendigen Planungen in Eigenregie durchzuführen, die Ausschreibung der RLT-Anlagen und der notwendigen Bauleistungen zu veranlassen und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
b) die Verwaltung wird beauftragt, für die Grundschule II die notwendigen Planungen in Eigenregie durchzuführen, die Ausschreibung der RLT-Anlagen und der notwendigen Bauleistungen zu veranlassen und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
c) außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben werden in der notwendigen Höhe zu Lasten HHSt. 6300-9500.033 und zu Gunsten der HHSt. 2110-9400 und 2111-9400 bewilligt. Zur weiteren Deckung werden die Einnahmen aus der Zuwendung als außerplanmäßige Einnahme bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: 24 : 0
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Ö 13 | ||||
Ö 13.1 | 2021/4445 | |||
Ö 14 | Anfragen |
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Ö 14.1 | 2021/4473 | |||
Ö 14.2 | 2021/4474 | |||
Ö 14.3 | 2021/4475 | |||
Ö 14.4 | 2021/4476 | |||
Ö 14.5 | 2021/4477 | |||
Ö 14.6 | 2021/4478 | |||
Ö 14.7 | 2021/4479 | |||
Ö 14.8 | 2021/4480 | |||
Ö 14.9 | 2021/4481 |