Bau- und Planungsausschuss - 24.04.2017
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2017/1569 | |||
Ö 4 | 2017/1557 | |||
Ö 5 | 2017/1555 | |||
Ö 6 | 2015/0550-01 | |||
Ö 7 | 2017/1565 | |||
Ö 8 | 2017/1567 | |||
Ö 9 | 2017/1516-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag nicht, da die Stellplätze nicht über das eigene Grundstück erschlossen werden und ein aus Anliegergebrauch resultierender Anspruch von maximal 2 Grundstückzufahrten überschritten wird. Die baurechtlich korrekt nachgewiesenen Stellplätze können somit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden, so dass der Stellplatznachweis nicht wie dargestellt erfüllt werden kann. 24.04.2017 - Bau- und Planungsausschuss Ö 9 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag nicht, da die Stellplätze nicht über das eigene Grundstück erschlossen werden und ein aus Anliegergebrauch resultierender Anspruch von maximal 2 Grundstückzufahrten überschritten wird. Die baurechtlich korrekt nachgewiesenen Stellplätze können somit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden, so daß der Stellplatznachweis nicht wie dargestellt erfüllt werden kann.
Abstimmungsergebnis: 12:0 |
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Ö 10 | 2017/1556 | |||
Ö 11 | 2017/1568 | |||
Ö 12 | 2017/1566 | |||
Ö 13 | ||||
Ö 13.1 | 2017/1582 | |||
Ö 13.2 | 2017/1583 | |||
Ö 13.3 | 2017/1584 | |||
Ö 14 |