Bau- und Planungsausschuss - 07.03.2022
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2019/3141-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Variante 1:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Ablösung von 3 Stellplätzen. Die Verwaltung wird beauftragt einen Stellplatzablösevertrag gemäß der geltenden Stellplatzsatzung des Marktes Mering zu fertigen.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gemäß der Anträge Nr. 1, 2,3 und 5.
Auf nachbarschützende Belange wird bezüglich des bestehenden Geh- und Fahrtrechtes des nördlich angrenzenden Flurstückes über das Baugrundstück verwiesen.
Dem beantragten Entfall der Herstellungspflicht für einen Spielplatz ohne finanzielle Entschädigung wird nicht zugestimmt. Der Bau- und Planungsausschuss ist aber damit einverstanden, dass kein Kinderspielplatz hergestellt werden muss und beauftragt die Verwaltung, mit dem Bauherr einen entsprechenden Spielplatzablösevertrag gemäß der Spielplatzsatzung des Marktes Mering zu schließen.
Variante 2:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Ablösung von 3 Stellplätzen. Die Verwaltung wird beauftragt einen Stellplatzablösevertrag gemäß der geltenden Stellplatzsatzung des Marktes Mering zu fertigen.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gemäß der Anträge Nr. 1, 2,3 und 5.
Auf nachbarschützende Belange wird bezüglich des bestehenden Geh- und Fahrtrechtes des nördlich angrenzenden Flurstückes über das Baugrundstück verwiesen.
Dem beantragten Entfall der Herstellungspflicht für einen Spielplatz mit bzw. ohne finanzielle Entschädigung wird nicht zugestimmt. Der Bauherr hat den Kinderspielplatz gemäß den Vorgaben der BayBO herzustellen, der Spielplatznachweis ist mit der aktuellen Planung nicht erbracht.
Variante 3:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben nicht, der zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Stellplatzablöse von 3 Stellplätzen wird nicht zugestimmt. Der Stellplatznachweis ist damit aktuell nicht erbracht. Es wird vom Gremium die Auffassung vertreten, dass wenn der Bauherr schon keinen Spielplatz herstellen muss, dann zumindest alle gemäß Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze hergestellt werden sollten.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt derzeit kein Einvernehmen zur Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gemäß der Anträge Nr. 1, 2,3 und 5.
Auf nachbarschützende Belange wird bezüglich des bestehenden Geh- und Fahrtrechtes des nördlich angrenzenden Flurstückes über das Baugrundstück verwiesen.
Dem beantragten Entfall der Herstellungspflicht für einen Spielplatz ohne finanzielle Entschädigung wird nicht zugestimmt, einer Spielplatzablöse wird derzeit nicht zugestimmt. Der Spielplatznachweis ist damit nicht erbracht.
07.03.2022 - Bau- und Planungsausschuss Ö 3 - geändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Nutzungsänderung nicht, da das Vorhaben ggf. den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum" bezüglich der Wohnnutzung im Erdgeschoss widerspricht.
Der Bau- und Planungsausschuss beantragt eine Zurückstellung des Baugesuches beim Landratsamt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Sicherung der Planung. Für den Fall, dass das Landratsamt einer Zurückstellung des Baugesuches nicht zustimmt, empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss dem Marktgemeinderat zur Sicherung der künftigen Planung die Aufstellung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt derzeit kein Einvernehmen zur Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gemäß der Anträge Nr. 1, 2,3 und 5.
Dem beantragten Entfall der Herstellungspflicht für einen Spielplatz ohne finanzielle Entschädigung wird nicht zugestimmt, einer Spielplatzablöse wird derzeit ebenfalls nicht zugestimmt. Der Spielplatznachweis ist damit nicht erbracht.
Der zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Stellplatzablöse von 3 Stellplätzen wird derzeit nicht zugestimmt. Der Stellplatznachweis ist damit nicht erbracht.
Auf nachbarschützende Belange wird bezüglich des bestehenden Geh- und Fahrtrechtes des nördlich angrenzenden Flurstückes über das Baugrundstück verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
12:1 |
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Ö 4 | 2021/4698-01 | |||
Ö 5 | 2018/2443-02 | |||
Ö 6 | 2022/4811 | |||
Ö 7 | 2022/4812 | |||
Ö 8 | 2022/4822 | |||
Ö 9 | 2022/4823 | |||
Ö 10 | 2022/4821 | |||
Ö 11 | 2022/4813 | |||
Ö 12 | 2021/4733-01 | |||
Ö 13 | ||||
Ö 13.1 | 2022/4804-01 | |||
Ö 13.2 | 2022/4805-01 | |||
Ö 14 | ||||
Ö 14.1 | 2022/4843 | |||
Ö 14.2 | 2022/4844 | |||
Ö 15 | ||||
Ö 15.1 | 2022/4845 | |||
Ö 15.2 | 2022/4846 | |||
Ö 15.3 | 2022/4847 |