Marktgemeinderat Mering - 17.12.2015
TOP | Betreff | Vorlage | ||
---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2015/0664 | |||
Ö 4 | 2015/0138-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:1. Der Marktgemeinderat stimmt dem in der Anlage beigefügten Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu und erteilt eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. "54 Am Badanger" bezüglich der Errichtung der Brücke außerhalb des bebaubaren Bereiches in einer festgesetzten privaten Grünfläche.
2. Bezüglich des bereits errichteten Gebäudes an der südwestlichen Grundstücksgrenze, welches in seiner Nutzung vor allem als Heu- und Strohlager, sowie als Lager für Pferdebedarf (z.B. Sattel, Zaumzeug etc.) aber auch zur Pferdepflege (z.B. für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen, zur Fellpflege und zur Vorbereitung von Ausfahrten bzw. Ausritten) für max. 3 Stunden täglich genutzt wird, erteilt der Markt Mering das gemeindliche Einvernehmen.
3. Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung einer Garage (Lageplan Garage 1) und stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Badanger“ bezüglich der Errichtung der Garage teilweise in einer privaten Grünfläche, sowie in einer festgelegten Fläche für die Wasserwirtschaft und den Hochwasserschutz, zu.
17.12.2015 - Marktgemeinderat Mering Ö 4 - ungeändert beschlossen Beschluss: 1. Der Marktgemeinderat stimmt dem in der Anlage beigefügten Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu und erteilt eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. "54 Am Badanger" bezüglich der Errichtung der Brücke außerhalb des bebaubaren Bereiches in einer festgesetzten privaten Grünfläche.
2. Bezüglich des bereits errichteten Gebäudes an der südwestlichen Grundstücksgrenze, welches in seiner Nutzung vor allem als Heu- und Strohlager, sowie als Lager für Pferdebedarf (z.B. Sattel, Zaumzeug etc.) aber auch zur Pferdepflege (z.B. für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen, zur Fellpflege und zur Vorbereitung von Ausfahrten bzw. Ausritten) für max. 3 Stunden täglich genutzt wird, erteilt der Markt Mering das gemeindliche Einvernehmen.
3. Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung einer Garage (Lageplan Garage 1) und stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Badanger“ bezüglich der Errichtung der Garage teilweise in einer privaten Grünfläche, sowie in einer festgelegten Fläche für die Wasserwirtschaft und den Hochwasserschutz, zu.
Abstimmungsergebnis: 11 : 9
|
||||
Ö 5 | 2015/0625 | |||
Ö 6 | 2015/0628 | |||
Ö 7 | 2015/0647 | |||
Ö 8 | 2015/0653 | |||
Ö 9 | 2015/0581 | |||
Ö 10 | 2015/0590 | |||
Ö 11 | 2015/0576 | |||
Ö 12 | 2015/0631 | |||
Ö 13 | ||||
Ö 14 |